Einige Präparate könnten nach dem Votum des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht künftig vom Alphabet in die Sichtwahl wandern, einige andere den umgekehrten Weg nehmen. / Foto: I-Viewfinder
Die Entscheidungen des Sachverständigen-Ausschusses sind auf der Internetseite des BfArM veröffentlicht. Demnach beschäftigte sich der Ausschuss in seiner Sitzung Ende Juni unter anderem mit dem Migränemittel Sumatriptan und beschloss mehrheitlich, orale Darreichungsformen mit 50 mg Sumatriptan aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
Des Weiteren stimmten die Sachverständigen mehrheitlich dafür, dass Ibuprofen zur oralen Anwendung in flüssigen Zubereitungen für Erwachsene und Kinder ab drei Monaten nicht mehr verschreibungspflichtig sein soll. Ebenfalls ohne Rezept erhältlich sein sollen künftig Zubereitungen aus Imidacloprid und Permethrin zur Anwendung bei Hunden.
Abgelehnt wurde ein Antrag, wonach die als rezeptfreie Schlafmittel beliebten sedierenden Antihistaminika der ersten Generation bei Patienten über 65 Jahren der Rezeptpflicht unterstellt werden sollten. Hier ist jedoch womöglich das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn der Ausschuss will sich mit den einzelnen Substanzen weiter befassen.
Den umgekehrten Weg, nämlich die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht, empfahl der Ausschuss für Natriumthiosulfat als Antidot sowie Phenylephrin zur parenteralen Anwendung. Beim Ketoprofen-Lysinsalz zur oralen Anwendung wurde ein Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht abgelehnt.
Wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), die stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist, mitteilt, muss die Bundesregierung den Voten zunächst zustimmen, bevor sie in Kraft treten. Hiermit sei zum 1. Januar 2020 (eventuell mit Übergangsfristen) zu rechnen.