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Einkauf

Reformen führen zu Ertragseinbußen

Datum 15.12.2009  14:42 Uhr

Von Christian Meyer / Die Reformen im Gesundheitswesen haben den Ein­kauf der Apotheken verändert. Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), der vermehrte Direktvertrieb von innovativen Arzneimitteln und die Rabattverträge veränderten nicht nur das Einkaufsverhalten der Apotheken, sie brachten auch Einbußen bei den Vergütun­gen.

Untersuchungen der Treuhand Hannover zeigen: Apotheken beziehen rund 83 Prozent ihrer Einkäufe über den Großhandel. Bedingt durch die jüngsten Reformen verschob sich dieser Anteil leicht zugunsten der Direktbezüge.

Nach wie vor ist aber das Einkaufsgeschehen der Apotheken stark von der Beziehung zum Großhandel geprägt. Geht es um den Großhandelsbezug, stehen bei den Apotheken häufig die gewährten Rabatte im Mittelpunkt. Andere Parameter, wie zum Beispiel die Einkaufsstruktur beim Großhandel und das Bestell- beziehungsweise Retourenverhalten, die neben den Rabatten einen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Apotheke haben, werden oft vernachlässigt.

 

Die Tabelle zeigt die Verteilung der Einkaufswerte beim Großhandel auf die verschiedenen Sortimentsgruppen der Apotheke. Allein die Strukturunterschiede in West und Ost haben schon einen Einfluss auf das effektive Rabattniveau.

 

Geringere Vergütung in Ost-Ländern

 

Bedingt durch den höheren Anteil an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, deren Rabatte je nach Preisstufe gesetzlich limitiert sind, fällt die Gesamtvergütung aus dem Großhandelsbezug bei Apotheken in den neuen Bundesländern meist geringer aus als bei Apotheken in den alten Bundesländern.

 

Umgekehrt profitiert die West-Apotheke aufgrund des höheren Anteils an rezeptfreien OTC- und Freiwahlartikeln, da hier generell höhere Rabatte erzielt werden. Weitere Einflussfaktoren auf das Vergütungsniveau sind Artikel ohne nennenswerte Einkaufsvergütungen, wie Kontingent-Artikel, Nicht-Großhandelsartikel oder generell Hochpreisartikel. Die Umsätze mit diesen Artikeln steigen beständig und fallen in immer mehr Apotheken an.

 

Wurde mit dem Großhandel ein Pauschalrabatt ausgehandelt, werden diese Umsätze in der Regel auch aus der Vergütung herausgerechnet. Seit dem 1. Juni 2009 gibt es für Versicherte der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) neue Versorgungsverträge über 63 verschiedene Wirkstoffe. Die Hersteller als Vertragspartner mussten der AOK nach Presseberichten bis zu 50 Prozent Nachlass auf ihre Artikel gewähren, um die Ausschreibung zu gewinnen. Als Konsequenz hat die Industrie an anderer Stelle Einsparungen vorgenommen, indem zum Beispiel der Arzt-Außendienst oder die Rabattkonditionen gegenüber Großhandel und Apotheke reduziert wurden.

 

Nach Analysen der Treuhand kommen pro Apotheke und Jahr durchschnittlich rund 4000 abgegebene Packungen infrage, die unter den AOK-Rabattvertrag fallen. Da es von der Industrie dafür weniger Rabatte gibt, kürzen mehrere Großhandlungen ihre Einkaufsvergütungen an Apotheken.

Anteile der Sortimente beim Großhandelsbezug nach Einkaufswert (Angaben in Prozent)

West Ost
verschreibungspflichtige Arzneimittel 76 82
apothekenpflichtige Arzneimittel 11 8
freiverkäufliche Arzneimittel 1 1
Nichtarzneimittel 12 9
Summe 100 100

Quelle: Treuhand Hannover GmbH und IMS, 2009

Meist werden diese Artikel aus der normalen Vergütung herausgenommen und als Angebot mit einem geringeren Rabatt eingestellt. Die erzielbaren Rabatt-Quoten im Angebotsbereich der rezeptpflichtigen Rx-Arzneimittel sind seit Juli dann deutlich gefallen. Die Rabattunterschiede betragen – je nach ursprünglich verhandelter Kondition – meist mehrere Prozentpunkte. So kommen im Jahr schnell größere Beträge zusammen, die den Ertrag schmälern.

 

Regelmäßige Kontrolle

 

Durch Verhandlungen mit dem Großhandel lassen sich unter Umständen gewisse Strukturgegebenheiten ausgleichen. Sicherlich sind die Gespräche mit dem Großhandel mühsam und nicht jeder ist ein guter Verhandler. Zudem ändern sich die Konditionen laufend, wie zuletzt fest­stellbar.

 

Welcher Gesamteinkaufsvorteil sich effektiv »unterm Strich« einstellt, wird auch selten direkt aus der Rechnung ersichtlich. Der Aufbau der Rechnung, nicht eindeutig bestimmte Begriffe, sortimentsbezogene Vorteile, Nachvergütungen, Gebührenabzüge oder fiktive Erträge machen die Abrechnung oft schwer durchschaubar. Regelmäßige professionelle Kontrolle oder Beratung schaffen hier Klarheit. /

Diplom-Ökonom Christian Meyer ist Mitarbeiter der betriebswirtschaftlichen Abteilung der Treuhand Hannover GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

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