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Vitalsana

OLG verbietet Gutscheine

Datum 15.12.2009  17:10 Uhr

PZ / Wieder einmal hat sich ein Gericht mit Apotheken-Boni befasst. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat der Versandapotheke Vitalsana die Vergaben von Gutscheinen dabei untersagt.

 

Vitalsana darf keine Einkaufsgutscheine an die Kunden verschenken, wenn diese in der zum Schleckerkonzern gehörenden in den Niederlanden ansässigen Versandapotheke rezeptpflichtige Arzneimittel bestellen. Mit seiner Entscheidung hat das OLG Stuttgart dem LG Ulm widersprochen. Das Verfahren hatte der Bayerische Apothekerverband (BAV) angestrengt. Aber auch beim Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg ist man mit dem Richterspruch zufrieden: »Das jetzt gesprochene Urteil deckt endlich die Ungleichbehandlung zwischen ausländischen Versandapotheken und niedergelassenen Apotheken auf«, kommentiert die LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth.

 

Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen ist. Auch die Urteilsbegründung steht noch aus. Vermutlich wird Vitalsana tatsächlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OLG einlegen. Dann dürfte sich das Verfahren noch über mehrere Monate ziehen. Im April 2010 wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) grundsätzlich mit Apotheken-Boni befassen, insgesamt sechs Verfahren werden dort gebündelt. Auch die endgültige Entscheidung in Sachen Vitalsana-Gutschein wird letztendlich vom Richterspruch am BGH abhängen. /

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