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Hilfstaxe

Keine Einigung über Vergütung von Zytostatika-Rezepturen

19.12.2017  15:45 Uhr

Von Ev Tebroke / Jetzt muss die Schiedsstelle entscheiden: Bei den Verhandlungen zur Vergütung der Zytostatika-Herstellung gab es vergangene Woche vor der Schiedsstelle wieder keine Einigung, zu unterschiedlich sind die Positionen von Apothekern und Kassen.

 

Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des Gremiums, hat nun einen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben bis Anfang Januar Zeit zur Stellungnahme. Bis spätestens Ende des Monats soll dann eine Lösung vorliegen.

 

Über die Vergütung der Zytostatika-Herstellung und die neue Anlage 3 der Hilfstaxe verhandeln Apotheker und Kassen seit Monaten. Durch die gesetzliche Abschaffung der Exklusivverträge zwischen Kassen und Apotheken im Rahmen des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes ist eine neue Vergütungsregelung erforderlich. Das Gesetz sieht vor, dass die Kassen künftig mit den Herstellern über Preise für die Grundstoffe der Zytostatika verhandeln.

 

Die hohen Kosten für die Herstellung von Onkologika in entsprechenden Apotheken sind den Kassen schon sehr lange ein Dorn im Auge. Zuletzt gingen sie von einem Einsparpotenzial von rund 300 Millionen Euro aus. Auf Apothekenseite war man zu Einsparungen in Höhe von 150 Millionen Euro bereit.

 

Aktuell spielen den Kassen nun auch die Zahlen aus dem Honorar-Gutachten in die Hände, das das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte. Diesem vorläufigen, nach wie vor nicht offiziell veröffentlichten Papier zufolge bekommen Zytostatika herstellende Apotheken mehr als 230 Millionen Euro zu viel vergütet. /

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