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Korruption im Gesundheitswesen

Maas kündigt Gesetzentwurf an

17.12.2014  09:42 Uhr

Von Stephanie Schersch / Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will im Januar den Entwurf für ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vorlegen. Bei Bestechung könnten demnach künftig empfindliche Haftstrafen drohen.

Maas kommt mit der Ankündigung des Gesetzentwurfs einer Bitte seiner Länderkollegen nach. Diese hatten erst kürzlich darauf gedrängt, endlich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012. Damals hatten die Richter entschieden, dass Ärzte sich nicht strafbar machen, wenn sie Geschenke von Pharmaunternehmen annehmen. Seitdem sucht die Politik nach einer Lösung, um diese Gesetzeslücke zu schließen.

 

Jeder Patient habe Anspruch auf eine Behandlung, bei der es allein um seine Gesundheit geht, sagte der Bundesjustizminister. »Korruption darf in keiner Praxis und keinem Krankenhaus einen Platz haben.« Die Justizminister der Länder hatten Maas zuletzt nahe gelegt, seinen Gesetzentwurf eng an entsprechende Vorschläge aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommer und Bayern anzulehnen. Diese Länder hatten bereits eigene Entwürfe für eine bundesweite Regelung vorgelegt.

 

Im Kern geht es darin um die Schaffung eines eigenen Straftatbestands in Paragraf 299a des Strafgesetzbuchs, der Korruption im Gesundheitswesen untersagt. Bestechung und Bestechlichkeit sollen demnach mit Geldbußen und bis zu drei beziehungsweise fünf Jahren Haft in besonders gravierenden Fällen geahndet werden können.

 

Die Krankenkassen begrüßten den Vorstoß aus dem Justizministerium. »Wer als Patient ein Medikament verordnet oder eine Klinik empfohlen bekommt, muss sich zu 100 Prozent da­rauf verlassen können, dass dahinter ausschließlich medizinische Gründe stehen«, sagte der Vorstand des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer. Ähnlich äußerte sich CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Es gehe darum, die überwiegende Mehrzahl der ehrlichen Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu schützen, betonte er. »Aber die schwarzen Schafe müssen sich im Klaren sein, dass ihr Verhalten nicht toleriert, sondern bestraft wird.« /

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