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21.12.2010  16:00 Uhr

ApBetrO erst 2011

 

PZ / Mit einem offiziellen Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Wie ein Ministeriumssprecher der Pharmazeutischen Zeitung bestätigte, wird eine offizielle erste Fassung entgegen der ursprünglichen Ankündigung vor Weihnachten nicht veröffentlicht. Man nehme sich Zeit, um einen sorgfältigen Entwurf vorzulegen, der eine Entbürokratisierung mit sich bringt und gleichzeitig eine hochwertige Arzneimittelversorgung gewährleistet. Im Sommer war ein Arbeitspapier an die Öffentlichkeit geraten, das weitgehende Änderungen in der Apothekenbetriebsordnung enthielt. Apothekenvertreter hatten dem BMG daraufhin ihre Bedenken vorgetragen. Eine umfassende Novellierung der Apothekenbetriebsordnung ist bereits seit Längerem im Gespräch.

 

Neue Packungsgrößen

 

PZ /Als Verordnung zum Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) tritt am 1. Januar 2011 eine neue Packungsgrößenverordnung in Kraft. Damit ändern sich auch die Austauschmöglichkeiten unter Rabattverträgen und Aut-idem-Regelung. Bislang galt, dass zwei Packungen die exakt gleiche Anzahl an Tabletten haben müssen, um sie untereinander austauschen zu können. Künftig orientiert sich der Austausch an den N-Größen, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der einzelnen Tabletten. Auslöser der Reform war laut Branchenverband »Pro Generika« ein Arzneimittel mit 98 Tabletten. »Um die Probleme mit nur einem einzigen Produkt zu lösen, muss jetzt eine Vielzahl von Arzneimittelpackungen umgestellt werden«, kritisiert der Verband in einer Pressemitteilung. Weder bis zum 1. Januar noch bis zum Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2011 seien die Hersteller in der Lage, ihre Packungen an die neuen Regelungen anzupassen. Der Verband warnte vor einem Chaos zum Jahreswechsel, da nicht rechtssicher geregelt sei, welche Packungen nach dem 1. Januar 2011 überhaupt noch zulasten der Krankenkassen verordnet und in Apotheken abgegeben werden dürfen. Genauso unklar sei, ob die bestehenden Rabattverträge mit den alten Packungen weiterhin rechtlichen Bestand haben. Offene Fragen solle das Bundesgesundheitsministerium schnellst möglich klären. Inwieweit die Befürchtungen des Verbands berechtigt sind, wird sich zum Jahreswechsel zeigen.

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