Pharmazeutische Zeitung online

GKV will Nutzenbewertung ausbauen

15.12.2015  15:36 Uhr

Von Cornelia Mönster / Der GKV-Spitzenverband fordert, das Verfahren für die Nutzenbewertung von neu zugelassenen Arzneimitteln weiter auszubauen.

 

»Statt den Nutzen eines neuen Arzneimittels nur einmal zu prüfen, sollten regelhaft erneute Bewertungen auf Basis realer Versorgungsdaten als verpflichtender Standard beim Gemeinsamen Bundesausschuss verankert werden«, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Johann-Magnus von Stackelberg, in einer Presseerklärung.

 

Anlass ist die offenbar hohe Anzahl Rote-Hand-Briefe, mit denen Pharmaunternehmen heilberufliche Fachkreise über erst nach der Zulassung erkannte Arzneimittelrisiken in Kenntnis setzen. Seit 2012 habe es insgesamt 27 solcher Schreiben zu neuen Arzneimitteln gegeben, deren Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesauschuss bewertet hatte, heißt es in der Mitteilung.

 

Die Pharmahersteller konterten direkt. Eine permanente Überwachung von Arzneimitteln sei längst gegeben, teilte der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) mit. Bereits seit 2012 obliege die Kontrolle europa­übergreifend der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Dem dortigen Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz würden fortwährend Daten von Ärzten, Patienten sowie Herstellern geliefert. Letztere seien verpflichtet, entsprechende Informationen an die europäische Behörde zu melden. Falls mithin unbekannte Nebenwirkungen aufträten, könne die EMA unmittelbar Maßnahmen ergreifen, beispielsweise über Rote-Hand-Briefe oder die sofortige Marktrücknahme, führte der BPI aus. /

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