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Siegel für mehr Sicherheit

19.12.2005  11:58 Uhr

Nahrungsmittelallergie

<typohead type="3">Siegel für mehr Sicherheit

von Conny Becker, Berlin

 

Wer auf bestimmte Nahrungsmittel allergisch reagiert, soll es nun leichter haben, geeignete Lebensmittel zu erkennen. Seit November ist ein Gesetz zur Allergenkennzeichnung verbindlich, und ein Qualitätssiegel soll allergikerfreundliche Produkte anzeigen.

 

Nahrungsmittelallergien sind nicht nur lästig, sie schränken auch die Lebensqualität ein und können sogar zu einem allergischen Schock führen. Auch jeder zweite Heuschnupfenpatient leidet unter dem so genannten oralen Allergiesyndrom (siehe auch <link fileadmin pza medizin1.htm>PZ 3/05) und muss aus Vorsicht auf viele, vor allem bereits zubereitete Lebensmittel verzichten, ebenso auf Essen in Kantinen oder Restaurants. Wenn der Betroffene das Allergen übersehen hat oder es nicht deklariert war, sind allergische Reaktionen nach einer Mahlzeit meist schwer, sagte Professor Dr. Torsten Zuberbier auf einer Pressekonferenz der Berliner Charité. »Rund 7 Prozent unserer Bevölkerung haben Probleme mit Nahrungsmitteln. Sie müssen sich darauf verlassen können, was sie essen.«

 

Ein Schritt in diese Richtung ist bereits getan. Vor rund einem Jahr trat die dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in Kraft, seit dem 25. November diesen Jahres ist sie für die Hersteller bindend. Der Gesetzgeber verlangt, dass zwölf Hauptallergene sowie daraus hergestellte Erzeugnisse auf allen verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden, sobald sie rezepturmäßig zugesetzt sind. Sie verursachen rund 90 Prozent aller Reaktionen auf Nahrungsmittel: Glutenhaltiges Getreide, Nüsse, Eier, Erdnüsse, Soja, Senf, Krebstiere, Fisch, Milch, Sellerie, Sesamsamen sowie Schwefeldioxid und Sulfite, diese allerdings erst ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l. Mit der neuen Deklarationspflicht kann ein Allergiker jetzt also erkennen, dass die Fruchtzubereitung im Joghurt Soja oder die Gewürzmischung Sellerie enthält, und diese Produkte entsprechend meiden.

 

Dennoch kann sich ein Betroffener nicht sicher sein, dass ein Lebensmittel, das laut Kennzeichnung keine Erdnüsse enthält, auch wirklich erdnussfrei ist. Denn bei der Herstellung, dem Transport oder der Lagerung von Ausgangssubstanzen kann eine ungewollte Kontamination stattgefunden haben. Viele Hersteller geben daher mit Blick auf ihre Sorgfalts- und Produkthaftungspflicht den Hinweis »Kann Spuren von ... enthalten«. »Das führt dazu, dass Allergiker mehr meiden, als sie meiden müssten. Und sie können sich nicht sicher sein, dass nicht gekennzeichnete Waren nichts enthalten«, fasste Susanne Schnadt vom Deutschen Allergie- und Asthmabund die derzeitige Situation zusammen. Die Selbsthilfeorganisation fordert daher eine Allergenkennzeichnung anhand von definierten Schwellenwerten und setzt sich dafür ein, dass die Deklarationspflicht von abgepackter auf lose Ware ausgeweitet wird.

 

Die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF) trägt diesem Dilemma Rechnung und will Allergikern die Auswahl ihrer Nahrungsmittel mit einem Qualitätssiegel weiter erleichtern. Um dieses Siegel für ein Produkt zu erhalten, muss der Hersteller neben den zwölf gesetzlich geforderten Allergenen auch bestimmte Gewürze wie Anis, Kamille oder Pfeffer, Nachtschattengewächse und Gemüse wie Paprika oder Karotte, verschiedene Sorten Obst sowie acht weitere Allergene deklarieren, wenn sie rezepturmäßig enthalten sind. Daneben prüft ein unabhängiges Institut das Endprodukt regelmäßig auf die zwölf Hauptallergene, auch wenn diese nicht in der Rezeptur enthalten sind. Konsumenten können dann bei einem Produkt, das ein ECARF-Siegel trägt, davon ausgehen, dass weniger als 10 mg/kg versteckte Allergene vorhanden sind. Als weitere Qualitätsmaßnahme soll ein Allergenmanagement im Herstellungsbetrieb eingeführt werden, das heißt, Ausgangsmaterialien und der Herstellungsprozess sollen überwacht und Mitarbeiter geschult werden.

 

Das Siegel wird kostenfrei auf Antrag der Hersteller vergeben. Bislang sind zwar noch keine Produkte gekennzeichnet, verschiedene Firmen haben jedoch laut ECARF-Leiter Zuberbier Interesse bekundet. In Zukunft soll das Siegel auch für andere Produkte des täglichen Lebens wie Waschmittel oder Kosmetika ausgegeben werden.

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