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EuGH-Urteil

ABDA wirbt für Erhalt der Offizinen

14.12.2016  09:28 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Mit einer bundesweiten Unterschriften-Kampagne will die ABDA ab sofort gegen die Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mobil machen. Kassen und inländische Versandapotheken üben Kritik.

Die rund 20 000 Apotheken in Deutschland erhalten in den kommenden Tagen Aktionsmaterial wie Plakate, Aufsteller, Argumentationshilfen und Unterschriftenlisten. Wie die Bundesvereinigung am vergangenen Mittwoch im Anschluss an ihre Mitgliederversammlung in Berlin mitteilte, sollen Apotheker mit dem Material ihre Patienten darüber informieren, dass durch die Aufhebung der Preisbindung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für Versender im EU-Ausland die Apothekenlandschaft hierzulande in Gefahr ist. Mit ihrer Unterschrift können Patienten sich für deren Erhalt stark machen. Begleitend sollen ab dem 20. Dezember Anzeigen in Tagespresse und Patientenmedien für eine größtmögliche Aufmerksamkeit sorgen, heißt es.

»Die Aktion geht bewusst nicht gegen die Politik oder gegen den Versandhandel, sondern fokussiert auf den Erhalt der Apotheke vor Ort«, betonte ABDA-Vize Mathias Arnold. Grundsätzlich sehen die Apotheker demnach manche Harmonisierungsbestrebungen in der EU als Risiko für das nationale Gesundheitssystem. Die EU-Kommission zeige in einigen Punkten die Tendenz, das Subsidiaritätsprinzip zugunsten von Harmonisierungsbestrebungen aufzuweichen, beispielsweise bei der Berufsanerkennungsrichtlinie, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Das EuGH-Urteil, das die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für ausländische Versandapotheken als europarechtswidrig erklärt, bestärke die Kommission in dieser Tendenz.

 

Bislang galten gesundheitspolitische Regelungen als Sache der Mitgliedsstaaten. Sie sollten selbst bestimmen, wie und auf welchem Niveau sie den Gesundheitsschutz ihrer Bevölkerung gewährleisten wollen. Dieses Prinzip stellt das EuGH-Urteil nun infrage. Der EuGH sieht die deutsche Preisbindung für Rx-Medikamente als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit. Künftig können ausländische Versender verschreibungspflichtige Medikamente günstiger anbieten, als deutsche Apotheken. Denn sie sind aufgrund des EuGH-Urteils nicht mehr an die hierzulande geltende Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Dieser Wettbewerbsvorteil gefährdet aus Sicht der ABDA die Apotheke vor Ort. Mit der Unterschriftenaktion, die bis zum 1. März 2017 laufen soll, will die ABDA nun auch auf Patientenebene Rückhalt gewinnen, um »die gefährlichen Einflüsse von außen zu stoppen«, wie es auf dem Kampagnen-Flyer heißt. Das Ziel: Um einen ruinösen Preiswettkampf in dem sensiblen Bereich der rezeptpflichtigen Arzneimittelversorgung zu verhindern, soll der Versand künftig nur bei Medikamenten zur Selbstmedikation erlaubt sein.

 

Kritik der Krankenkassen

 

Die Kassen halten davon nichts. »Wir sehen in der Entscheidung des EuGH auch einen Impuls in Richtung der Apothekerverbände, die Zukunft in den Blick zu nehmen«, sagte der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, Florian Lanz, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Zur Arzneimittelversorgung sollten alle Vertriebswege, die eine sichere Versorgung garantieren, genutzt werden – ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke. Einige Stimmen stilisieren die Kritik der ABDA an den EU-Harmonsierungstendenzen als antieuropäische Stimmungsmache. Die ABDA lanciere eine europakritische Kampagne und wolle damit von notwendigen Veränderungen in Deutschland ablenken, heißt es seitens des Bundesverbands deutscher Versandapotheken (BVDVA). »Wir haben es hier mit einer interessanten Vermischung von falsch verstandener Europa-Kritik und einem Verharrungsvermögen in überholten Strukturen zu tun«, so BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg.

 

ABDA-Vize Arnold hatte bei der Vorstellung der Kampagne betont, die ABDA fahre keine antieuropäische Schiene. Ihr gehe es darum, das Prinzip eines subsidiär organisierten Europas aufrechtzuerhalten. /

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