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Telematik

E-Health ist Gesetz

09.12.2015  09:22 Uhr

Von Daniel Rücker und Ev Tebroke / Weg frei für eine zügige digitale Vernetzung im Gesundheitswesen: Der Bundestag segnete vergangene Woche das E-Health-Gesetz ab. Es bringt zahlreiche Vorteile für die Gesundheitsversorgung – aber auch Sanktionen, wenn die Umsetzung nicht nach Plan läuft. Apotheker sollen Medikationspläne auf Wunsch des Patienten zwar nicht erstellen, aber aktualisieren können.

Im Gesetz festgelegte Fristen sollen den Einsatz neuer Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) gewährleisten und auch dafür sorgen, dass die erforderliche datensichere Telematikin­frastruktur zeitnah bereitsteht. Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen.

In der Pflicht

 

»Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten«, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Ärzte, Kassen und Industrie stünden jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen.

 

Das ab 2016 geltende Gesetz soll insbesondere die EGK endlich zum effektiven Einsatz bringen. Bislang glich die Einführung der Karte eher einer Farce. Nach einer Entwicklungszeit von mittlerweile knapp 15 Jahren kann die Anfang 2015 verpflichtend eingeführte EGK nicht mehr als der herkömmliche Versichertenausweis. Der intergierte Chip für Online-Anwendungen bleibt ungenutzt. Das soll sich nun endlich ändern. So sollen flächendeckend bis spätestens Mitte 2018 die Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten online erfolgen können. Ärzte, die dies nicht ermöglichen, müssen ab 1. Juli 2018 mit pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen rechnen.

 

Auch der Medikationsplan kommt. Er steht laut Gesetz ab Oktober 2016 Patienten zu, die dauerhaft mehr als drei Rx-Medikamente einnehmen müssen. Der Plan soll zunächst in Papierform verfügbar sein und ab 2018 dann elektronisch von der EGK abgerufen werden können, wenn der Patient zustimmt. Gröhe betonte zwar in seiner Mitteilung, die Apotheker seien hier von Anfang an einbezogen. Davon kann aber nicht wirklich die Rede sein.

 

Kein Honorar

 

So ist für die Erstellung und Aktualisierung des Plans nach wie vor der Arzt zuständig und bekommt dies auch entsprechend vergütet. Der Apotheker muss laut Gesetz den Plan zwar aktualisieren, wenn der Patient dies wünscht, ein Honorar ist dafür aber nicht vorgesehen. Auch ist das von den Apothekern angestrebte vollwertige Medika­tionsmanagement, bei dem der Apotheker die Medikationsliste vorab auf gefährliche Wechselwirkungen prüft und dabei auch OTC-Medikamente berücksichtigt, nun nicht umgesetzt.

 

Die ABDA zeigte sich entsprechend enttäuscht. Das Gesetz verfehle sein Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit für Patienten mit Polymedikation maßgeblich zu verbessern, sagte ABDA-­Präsident Friedemann Schmidt. Damit verpasse die Politik die große Chance, durch die konsequente Einbindung der Apotheker einen echten Medikationsplan für Millionen chronisch kranker Patienten zu erstellen.

 

Schmidt schließt es aus, dass ein ausschließlich von den Ärzten erstellter Medikationsplan richtig und vollständig sein kann. Sinnvoller sei es deshalb, die Apotheker einzubeziehen und den Patienten wählen zu lassen, wer den Plan erstellen und bearbeiten soll.

 

Zwar begrüßte der ABDA-Präsident die Entscheidung, dass Apotheker den Medikationsplan zumindest auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten aktualisieren dürfen. Für Schmidt steht aber fest, dass diese Dienstleistung zwingend vergütet werden muss. Positiv sei immerhin, dass die Apotheker ebenso wie die Ärzte die Kosten für die technische Ausstattung und den Betrieb der künftigen elektronischen Phase des Medikationsplan erstattet bekommen sollen.

 

Die ABDA will auch nach der Abstimmung über das Gesetz weiter für eine stärkere Beteiligung der Apotheker am Medikationsplan kämpfen. Schmidt: »Wir müssen nun die im Gesetz vorgesehenen Verhandlungen mit den Ärzten über die konkrete Ausgestaltung des Medikationsplans abwarten. Wir werden aber auch weiterhin nicht müde werden, allen verantwortungsvollen Gesundheitspolitikern das grundlegende Manko des E-Health-Gesetzes immer wieder vor Augen zu führen. Die Patienten wissen wir dabei an unserer Seite.«

 

Notfalldaten ab 2018

 

Neben dem Medikationsplan sollen ab 2018 auch medizinische Notfalldaten beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen des Patienten auf der Karte hinterlegt werden können, sodass der Arzt im Ernstfall darauf zugreifen kann. Bis Ende 2018 muss die für die Umsetzung der technischen Infrastruktur zuständige Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) die Voraussetzungen schaffen, dass Patientendaten wie Medikationsplan, Notfalldaten und Arztbriefe in einer elektronischen Patientenakte zur Verfügung stehen.

 

Anspruch erhalten die Patienten zudem auf ein sogenanntes Patientenfach auf der Karte. Damit soll der Patient auch außerhalb der Arztpraxis über seine Karte eigenständig seine Daten einsehen können und zudem selber Gesundheitsdaten wie Blutzuckermessungen oder Daten von sogenannten Wearables und Fitnessarmbändern dort ablegen können.

 

Online-Sprechstunde

 

Eine weitere Erleichterung für Patienten und Ärzte soll die Telemedizin bringen. Ab Juli 2017 sollen Ärzte Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen online leisten können. Auch Online-Sprechstunden per Video sollen dann möglich sein, insbesondere bei Nachsorge- und Kontrollterminen.

 

Damit die Umsetzung der Projekte zügig erfolgt, sieht das Gesetz Sanktionen vor, wenn die jeweiligen Zeitvorgaben nicht eingehalten werden. So soll bundesweit ab Mitte 2016 die Einführung der entsprechenden Telematik-Strukturen beginnen. Bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser dann flächendeckend an diese Netze angeschlossen sein.

 

Ob dies klappt, ist allerdings fraglich. Zwar heißt es beim Bundesgesundheitsministerium, die Gematik habe in einer Anhörung signalisiert, den Zeitplan einhalten zu können. Die »Berliner Zeitung« berichtete jedoch von Problemen der Industrie bei der Bereitstellung von Geräten für die Online-Anbindung (siehe Kasten). /

Pleiten, Pech und Pannen

Von Stephanie Schersch / Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Projekt mit vielen Pannen – und jetzt offenbar um eine Pleite reicher. Medienberichten zufolge gibt es nach jahrelangem Hin und Her erneut Verzögerungen. Die in der Novelle verankerten Funktionen der EGK könnten damit unter Umständen erst verspätet an den Start gehen.

 

Ab Mitte 2016 soll mit dem Stamm­datenmanagement schrittweise die erste Online-Funktion eingeführt werden, so steht es im E-Health-­Gesetz. Arztpraxen sollen die auf der Karte hinterlegten Angaben wie Name und Anschrift des Versicherten dann über das Internet mit den Daten der Krankenkassen abgleichen.

 

Dafür müssen die Kartenlesegeräte der Ärzte allerdings zunächst alle an ein sicheres Netz angebunden werden. Die dafür erforderlichen Komponenten könnten nun jedoch nicht rechtzeitigt zur Verfügung stehen, weil die zuständigen Partner in der Industrie nicht pünktlich liefern können. Das berichtet die »Berliner Zeitung« unter Berufung auf interne Unterlagen einer Besprechung, an der neben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unter anderem Vertreter der für die EGK zuständigen Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) teilgenommen haben. Demnach kann die flächendeckende Online-Anbindung frühestens im März 2017 beginnen.

 

Die Gesellschafter der Gematik sind alarmiert. Kein Wunder, denn für sie sieht das E-Health-Gesetz empfindliche Strafen vor, wenn das Projekt EGK erneut ins Stocken gerät. Neben dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung drohen auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab 2017 Haushaltskürzungen, sollten die im Gesetz verankerten Termine nicht gehalten werden.

 

Die Krankenkassen wollen für die technischen Probleme der Industrie allerdings nicht geradestehen und drohen schon einmal mit Konsequenzen. Sollte es tatsächlich zu Kürzungen im Haushalt des GKV-Spitzenverbands kommen, wäre dessen Handlungsfähigkeit etwa bei der Umsetzung der Pflegereform gefährdet, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer. »Am Ende der Sanktionskette würden die Versicherten und die Beitragszahler anstelle der Industrie büßen.« /

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