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Psychotherapie

Kassen legen Reformkonzept vor

10.12.2013  18:56 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Krankenkassen haben Vorschläge für eine Reform der Psychotherapie gemacht. Demnach soll eine Behandlung im Regelfall künftig maximal 50 Sitzungen umfassen. Bei den Therapeuten stößt das auf breite Kritik.

Eines stellt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in seinem Positionspapier deutlich he­raus: »Die aktuelle Anzahl von Vertragspsychotherapeuten ist ausreichend.« Für eine bessere Versorgung psychisch erkrankter Menschen wollen die Kassen nach Möglichkeit nicht mehr Geld in die Hand nehmen als bislang, sondern die vorhandenen Ressourcen lediglich anders verteilen.

 

Schneller Zugang

 

Insgesamt sollen die verschiedenen Behandlungsoptionen für Patienten übersichtlicher und der Zugang zu Thera­pien erleichtert werden. Als erste Anlaufstelle schlagen die Kassen daher eine verpflichtende Sprechstunde bei einem Therapeuten vor, in der die Patienten beraten werden und in dringenden Fällen eine Akutbehandlung erfolgen kann. Wer im Anschluss eine Therapie beginnt, erhält zunächst 25 Therapiestunden. Eine gesonderte Genehmigung seiner Kasse muss der Patient für diese Kurzzeittherapie nicht einholen.

 

Danach allerdings wird es kompliziert. Denn vorerst kann der Versicherte davon nur 15 Sitzungen in Anspruch nehmen. Nach dieser ersten Etappe muss er eine Art Zwangspause einlegen und mindestens sechs Wochen warten, bis er die Behandlung fortsetzen kann. Die Wartezeit biete dem Patienten die Chance, »die eigene Situation und den eingeschlagenen Behandlungsweg zu hinterfragen«, erklärte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz.

 

Die Psychotherapeuten können in einer solchen Unterbrechung hingegen keine Vorteile erkennen. Vielmehr sei der Kassenvorschlag »eine Zumutung für alle Patienten«, sagte die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, Barbara Lubisch. Auch der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Professor Rainer Richter, sprach von einer »therapeutischen Katastrophe«.

 

Langzeittherapien von mehr als 25 Stunden sollen die Patienten dem Kassenpapier zufolge auch in Zukunft gesondert beantragen müssen. Bei 50 Therapiesitzungen soll schließlich ganz Schluss sein – längere Behandlungen auf Kosten der GKV sind dann nur im Ausnahmefall möglich. Für Richter kommt das einer Diskriminierung psychisch erkrankter Menschen gleich. Die Pläne der Kassen bedeuteten »nichts anderes als eine Rationierung der Versorgung«, sagte er. Heute zahlen die Kassen immerhin für Therapien von bis zu 300 Stunden. /

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