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Großhandel

Direktgeschäft nach der AMG-Novelle

08.12.2009  17:49 Uhr

Von Uta Grossmann, Berlin / Die Situation des pharmazeutischen Großhandels nach der Novelle des Arzneimittelgesetzes beleuchtete Phagro-Sprecherin Bernadette Sickendiek beim Kongress Pharma Trends 2010.

Wird das Direktgeschäft durch die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) eingedämmt? Die Sprecherin der Geschäftsführung des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro), Bernadette Sickendiek, äußerte sich vorsichtig optimistisch. Beim Kongress Pharma Trends 2010 des Forum Instituts für Management vorige Woche in Berlin stellte sie die jüngsten Entwicklungen im Pharma-Vertrieb dar.

Der Phagro hatte sich von dem in die AMG-Novelle aufgenommenen Belieferungsanspruch des Großhandels durch die Arzneimittelhersteller einen Rückgang des Direktgeschäfts versprochen. Denn die direkten Lieferungen von der Industrie an die Apotheken schmälern das Geschäft des Großhandels, zumal es sich oft um hochpreisige Medikamente mit entsprechend großer Marge handelt. Dem Großhandel bleiben vor allem die günstigen Medikamente wie Generika, an denen er nicht viel verdient. Nun müssen die Hersteller alle vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen »bedarfsgerecht« und »kontinuierlich« beliefern. Die Großhändler haben ihrerseits den durchschnittlichen Zwei-Wochen-Bedarf der von ihnen belieferten Apotheken vorzuhalten, damit die Apotheken ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Das herstellerneutrale Großhandelssortiment muss auch Mittel- und Langsamdreher, Produkte für seltene Krankheiten oder kühlkettenpflichtige Arzneimittel enthalten. Was gebraucht wird, bestimmen Patient und Arzt, der Bedarf ist regional und saisonal unterschiedlich.

 

»Geeiere« der Hersteller

 

Nach Auskunft Sickendieks gibt es nach wie vor Direktlieferungen, die sich aber auf einzelne »Rosinen« beschränkten. Auf Nachfrage des Tagungsleiters und Rechtsanwalts Burkhard Sträter gestand Sickendiek zu, dass es bei einigen Herstellern ein »Geeiere« gebe, doch der Phagro hoffe auf eine gütliche Einigung in der Praxis: »Wir sind keine Prozesshansel, wir wollen das partnerschaftlich regeln.«

 

Als Argument für den Direktvertrieb führen Hersteller an, dass so das Eindringen von Arzneimittelfälschungen verhindert werde. Sickendiek hält das »zum Teil für vorgeschoben«. Es gebe kaum Fälschungen in der legalen Lieferkette. Sträter wies darauf hin, dass die Gefahr durchaus bestehe, etwa bei umetikettierter Importware, denn die Großhändler kauften nicht nur direkt beim Hersteller ein.

 

Sickendiek zitierte den Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, der zur Eröffnung der diesjährigen Expopharm deutlich gemacht hatte, dass die Apotheker aufseiten des Großhandels stehen: »Wer ernsthaft meint, nach Verabschiedung der 15. AMG-Novelle sei nun die Stunde der exklusiven Direktvertriebsmodelle gekommen, der hat den Gesetzestext entweder nicht gelesen oder will ihn nicht zur Kenntnis nehmen.« Anfang Oktober hatte der Vorsitzende des Apothekervereins Schleswig-Holstein, Dr. Peter Froese, deutlich gemacht, dass Apotheken in der Distribution keinen Direktzugriff auf Patienten durch die Industrie wollen und unerwünschte Datensammlungen ebenso ablehnen wie Zwangsmodelle mit Selektion oder ein niedrigeres Servicelevel als das vom Großhandel gewohnte.

 

An der Forderung nach einer Neuregelung der Großhandelsvergütung, die politisch nicht durchgesetzt wurde, hält der Phagro fest. Er will zunächst abwarten, welche Änderungen die neue Regierung vorschlägt. /

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