Pharmazeutische Zeitung online
Anhörung zum HHVG

Beinahe gut

07.12.2016  11:42 Uhr

Von Jennifer Evans,Berlin / Das geplante Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das für mehr Transparenz und Qualität im Markt sorgen soll, ist ein richtiger Schritt. Darin waren sich die Experten bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitssauschuss des Bundestags vergangene Woche weitgehend einig. Die ABDA hat dennoch Optimierungsbedarf.

In ihrer Stellungnahme zum HHVG begrüßt die ABDA, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Definition von Verbandmitteln nachgebessert hat. Demnach handelt es sich künftig auch dann um ein erstattungsfähiges Produkt, wenn das Verbandmittel weitere wundheilungsfördernde Wirkung besitzt: etwa, wenn das Produkt die Wunde zusätzlich feucht hält, reinigt oder geruchsbindend beziehungsweise antimikrobiell ist. Diesen Punkt hält erwartungsgemäß auch die Initiative Chronische Wunden für einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung.

Bedenken hingegen äußerte der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA): Für den therapeutischen Mehrwert von ergänzenden Funktionen eines Verbandmittels vermisst er demnach entsprechende Belege. Ohne solch einen Nachweis sei eine Erstattung fragwürdig, so der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken. Die Definitionserweiterung sieht auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisch: Sie könne dazu führen, dass alle Produkte, die ergänzende Funktionen postulieren, ohne vorherige Bewertung durch den G-BA als erstattungsfähig anzusehen seien.

 

Die geplante HHVG-Reform der Bundesregierung sieht vor, dass der GKV-Spitzenverband bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert und fortschreibt. Die Kassen sollen künftig neben dem Preis auch die Hilfsmittelqualität mit mindestens 40 Prozent bei ihrer Zuschlagserteilung berücksichtigen. Dies ist der ABDA zu wenig. Damit bleibe weiter der Preis der entscheidende Faktor, heißt es in der Stellungnahme. Zwar sollen Ausschreibungen künftig mit mehreren Leistungserbringern möglich sein, allerdings kommt nach Ansicht der Bundesvereinigung den Kassen dabei aufgrund der streng festgelegten Zuschlagskriterien noch immer zu viel Beurteilungsspielraum zu. Daher fordert die ABDA erneut, in diesem Bereich gänzlich auf Ausschreibungen zu verzichten.

 

Zudem sieht die HHVG-Reform vor, dass die Kassen transparenter werden und ihre Hilfsmittel-Vertragspartner und entsprechende Vertragsinhalte offenlegen sollen. Patienten sollen sie außerdem eine Wahlmöglichkeit zwischen mehrkostenfreien Produkten gewähren.

 

Kontrolle ist besser

 

In puncto Qualitätssteigerung regelt das geplante Gesetz, dass die Kassen die Leistungserbringer künftig stichprobenhaft kontrollieren sollen. Die ABDA begrüßt diesen Vorstoß, sofern es sich dabei um »komplexe, beratungsintensive oder potenziell gefahrbehaftete Versorgungssituationen« handelt. Ansonsten sei der bürokratische Aufwand zu hoch, heißt es. Von dieser geplanten Eignungsprüfung sollten Apotheken laut der Bundesvereinigung ausgenommen sein, da die apothekerliche Tätigkeit bereits hinreichend im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung reguliert ist.

 

Die neuen Regelungen des HHVG sollen dem Bundesgesundheitsministerium zufolge im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. /

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