Pharmazeutische Zeitung online
Gesetz gegen Korruption

Großhandel will keinen Generalverdacht

02.12.2015  09:30 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) drängt auf unmissverständliche Verbotsregeln im geplanten Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen. Die Große Koalition will mit der Novelle Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe stellen. Wer etwa als Apotheker Geschenke annimmt und dafür eine Gegenleistung erbringt, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Das Gleiche gilt für denjenigen, der einen Heilberufler besticht.

Aus Sicht der Großhändler ist allerdings nicht ausreichend klar, wo genau die Grenze zwischen strafbarem und zulässigem Verhalten verläuft. Vielmehr hänge die Einstufung des jeweiligen Sachverhalts »von der Interpreta­tion anderer Gesetze und Verordnungen ab, deren Inhalt und Grenzen sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung umstritten sind«, heißt es beim Phagro.

Ändere die Regierung am Wortlaut ihres Gesetzes nichts, müsse sich in kritischen Fragen letztlich »jeder Marktbeteiligte selbst an der Auslegung versuchen«. Das wäre nach Meinung der Großhändler eindeutig ein Verstoß gegen den sogenannten Grundsatz der Rechtsklarheit, demzufolge für alle Akteure stets unmissverständlich klar sein muss, welches Verhalten strafbar ist.

 

Ihren ursprünglichen Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung bereits einmal überarbeitet und deutlich gemacht, dass Strafverfolgung nur dann droht, wenn auf einen Vorteil eine Gegenleistung folgt und die heilberufliche Unabhängigkeit eingeschränkt wird. In der Begründung zu dem Gesetz verweist die Koalition unter anderem auf die Pflichten und Vorgaben, die in den Berufsordnungen von Ärzten und Apothekern verankert sind. Der Phagro hält das für unangemessen. Schließlich gebe es in jedem Bundesland eigene Berufsordnungen, die die betroffenen Berufsgruppen zudem selbst aufstellten, heißt es. Hier wird aus Sicht des Großhandels schlichtweg das Gebot der Rechtsgleichheit missachtet.

 

Der Gesetzgeber müsse eindeutige Grenzen zwischen gewollter und ungewollter Zusammenarbeit ziehen, forderte Phagro-Chef Thomas Trümper. »Da­ran halten wir uns dann auch gerne.« Keinesfalls könne man sich jedoch mit einem »generellen Misstrauensvotum abfinden, das jegliche Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten unter einen Generalverdacht stellt«. /

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