Erste Charge tritt in Kraft |
03.12.2014 10:19 Uhr |
Von Anna Hohle / Der erste Part der sogenannten Austausch-Verbotsliste wird noch vor Weihnachten in Kraft treten. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Nachfrage mit.
Bereits im September hatte der Ausschuss eine Reihe von Arzneimitteln bestimmt, die künftig nicht mehr gegen wirkstoffgleiche Präparate ausgetauscht werden dürfen – etwa im Rahmen von Rabattverträgen. Vergangene Woche nun hatte das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass es diese Liste nicht beanstandet. Sie tritt so noch in diesem Jahr mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bislang stehen folgende Wirkstoffe und Kombinationen auf der Liste: Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin (Tabletten), Tacrolimus und Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen), Levothyroxin-Natrium (Tabletten) und Levothyroxin Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination – Tabletten) sowie Phenytoin (Tabletten). Bei all diesen Wirkstoffen kann selbst eine sehr geringe Änderung der Konzentration oder Dosis dazu führen, dass sie anders wirken als vorgesehen. Patienten kann es durch einen Präparatewechsel also schlechter gehen. Künftig dürfen Apotheker diese Präparate daher grundsätzlich nicht mehr substituieren.
Die Austausch-Verbotsliste soll bald noch länger werden: Derzeit berät der G-BA über die Aufnahme von Antikonvulsiva, bestimmten Opioidanalgetika sowie Medikamenten zur Behandlung von Asthma, COPD und Psoriasis. /