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Versandhandel

Gericht verbietet DocMorris-Boni

04.12.2012  18:42 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Versandapotheke DocMorris muss auch ihr neues Bonuskonzept aufgeben. Das Landgericht Köln hat in der vergangenen Woche auf Betreiben der Apothekerkammer Nordrhein eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris erlassen.

Die niederländische Versandapotheke darf ihren Kunden ab sofort keine Prämien mehr anbieten, wenn diese an dem von DocMorris angebotenen Arzneimittel-Check teilnehmen. Zudem muss DocMorris die Aufforderung zur Teilnahme an dem Programm von seiner Website nehmen. Bei Zuwiderhandlungen drohen dem Versender ein Ordnungsgeld von maximal 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft. Damit ist zum zweiten Mal der Versuch von DocMorris gescheitert, das im Herbst mit der AMG-Novelle eingeführte gesetzliche Boni-Verbot zu umgehen.

Die Versandapotheke bietet auf ihrer Website einen Bonus von 1 Euro pro verordnetem Arzneimittel, maximal bis zu 3 Euro. Hinzu kommt, je nach Indikation, eine weitere Prämie zwischen 7,50 Euro und 15 Euro für Patienten, die an einem Arzneimittel-Check und einer weiteren Befragung teilnehmen. DocMorris sieht sich dazu gesetzlich verpflichtet. Niederländische Apotheker müssen Angaben über die Medikationen ihrer Patienten und mögliche Wechselwirkungen sammeln. Bislang kommt DocMorris dieser Verpflichtung nur bei 20 Prozent seiner Kunden nach. In regulären niederländischen Apotheken sollen es 80 Prozent sein. Die Prämie dient laut DocMorris dazu, die Patienten zur Teilnahme am Arzneimittel-Check zu motivieren.

 

Das Landgericht Köln konnte der Strategie, mit einem Rechtsbruch in Deutschland niederländisches Recht zu erfüllen, nicht viel abgewinnen. DocMorris darf deshalb zumindest bis zur Gerichtsverhandlung keine Prämien mehr anbieten. Aus Sicht der Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, Bettina Mecking, ist dies konsequent: »Wenn DocMorris die Abgabe der Arzneimittel daran knüpfen würde, dass die Patienten die vorgeschriebenen Informationen angeben, dann wäre das Problem auf legalem Weg gelöst.« Danach sieht es aber nicht aus. Bislang hat die Versandapotheke die einstweilige Verfügung noch gar nicht umgesetzt. Am Montag stand die Werbung für den Arzneimittel-Check immer noch auf der Website. Das könnte für DocMorris teuer werden. /

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