Pharmazeutische Zeitung online
Gütesiegel

Thüringen und Hamburg ganz vorn

01.12.2009  16:31 Uhr

Von Ursula Sellerberg, Berlin / Das bundeseinheitliche Gütesiegel der Bundesapothekerkammer nimmt Fahrt auf: Die Apothekerkammern Thüringen und Hamburg haben als erste die Lizenzvereinbarung abgeschlossen und dürfen Apotheken das BAK-Gütesiegel verleihen. Weitere Apothekerkammern werden in Kürze folgen.

Während der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) gratulierte die BAK-Präsidentin Erika Fink dem Präsidenten der Landesapothekerkammer Thüringen, Ronald Schreiber, und Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. »Es war ein langer und steiniger Weg bis zum bundeseinheitlichen Gütesiegel der Bundesapothekerkammer. Jetzt erleben wir den Durchbruch.« Das bundeseinheitliche Qualitätssiegel soll dem apothekenspezifische Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Kammern bei Partnern wie den Krankenkassen zu mehr Anerkennung verhelfen. Fink: »Das Qualitätssiegel der Bundesapothekerkammer ist ein Meilenstein für den Berufsstand. Die Apotheken garantieren flächendeckend eine gute Versorgung. Um das nach außen zu dokumentieren, haben wir ein bundeseinheitliches, apothekenspezifisches Qualitätssiegel etabliert.« Das BAK-Gütesiegel ist eine eingetragene Marke und steht für ein Qualitätsmanagementsystem mit definierten apothekenspezifischen Inhalten. Dabei ist die externe Qualitätskontrolle ein zentrales und spezifisches Element zur steten Verbesserung. Die Kammern Thüringen und Hamburg haben als erste nachgewiesen, dass sie die Anforderungen des Gütesiegels hinsichtlich der Zertifizierungsstelle, des Zertifizierungsverfahrens, der Auditoren und der pharmazeutischen Inhalte des QMS erfüllen.

Die beiden Apothekerkammern haben mit der BAK eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen. Sie dürfen den von ihnen zertifizierten Apotheken das BAK-Gütesiegel verleihen. Die Apotheken in Thüringen und Hamburg, die bereits von den Apothekerkammern zertifiziert sind, erhalten das Gütesiegel bei der Rezertifizierung mit geringem Aufwand. Weitere Apothekerkammern werden in Kürze folgen. Das apothekenspezifische QMS geht über die Anforderungen nach DIN ISO-Norm hinaus, da es apothekenspezifische Elemente enthält. / 

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