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Positionspapier

Kassen nehmen Apotheken ins Visier

01.12.2009  16:44 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch / Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot setzt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Deregulierung. In einem Positionspapier bezeichnet der Kassenverband die Apothekenlandschaft als »wettbewerbsfreie Zone«.

»Durch Fremd- und ein eingeschränktes Mehrbesitzverbot werden erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven verschenkt«, heißt es in dem Papier. Mit der Beseitigung dieser Regelung könnte die Effizienz gesteigert werden, und das bei mindestens gleichbleibender Servicequalität. Internationale Erfahrungen hätten dies bestätigt, behaupten die Autoren, ohne jedoch zu verraten, an welche Erfahrungen aus welchen Ländern sie dabei denken. Vielmehr erinnern sie die Bundesregierung daran, dass »das EuGH-Urteil die Politik nicht von ihrer Gestaltungsaufgabe entbindet, die Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung zu verbessern«. Das Urteil stehe einer Aufhebung des Fremdbesitzverbotes nicht entgegen.

 

Reduzierte Mehrwertsteuer

 

Die Kassen fordern zudem eine Neustrukturierung im Arzneimittelmarkt. Die Über- und Fehlregulierung müsse dringend korrigiert werden, heißt es. Hier liegt nach Meinung der Autoren großes Einsparungspotenzial, schließlich trügen Arzneimittel »als mittlerweile zweitgrößter Kostenblock wesentlich zum Gesamtanstieg der GKV-Ausgaben bei.« Lobend hebt das Papier einzelne Steuerungselemente wie die Festbetragsregelung und die Rabattverträge hervor, die bereits zur nachhaltigen Kostendämpfung beitragen würden. »Ihre Wirksamkeit darf durch künftige Reformen nicht konterkariert, sondern ihre Rechtssicherheit muss garantiert werden.« Einsparungen von 2,4 Milliarden Euro ergäben sich auch aus der Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel.

In dem 20-seitigen Positionspapier beschäftigt sich der GKV-Spitzenverband zudem mit weiteren Teilen des Gesundheitssystems. »Solidarität, Sachleistung und Selbstverwaltung sind die Säulen der Gesetzlichen Krankenversicherung«, so der Verwaltungsrat des Verbandes in einer Pressemitteilung. »Auf dieser Basis und durch die Ausweitung des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Akteuren muss die Gesetzliche Krankenversicherung weiterentwickelt werden.« Die Politik müsse mit einer Gesundheitsreform dazu beitragen, Kosten zu sparen, ohne dass die Versorgung der Patienten darunter leidet.

 

Angesichts eines erwarteten Defizits von knapp 7,5 Milliarden Euro fordern die Kassen für den Gesundheitsfonds feste Zuschüsse des Bundes. Für Langzeitarbeitslose müsse der Staat außerdem höhere und kostendeckende Beiträge zahlen. Um jährlich 4,9 Milliarden Euro könnte die GKV damit entlastet werden, so die Autoren. Derzeit erhielten die Kassen für jeden Arbeitslosengeld-II-Empfänger einen Pauschalbetrag von 135 Euro, bei Durchschnittskosten von rund 260 Euro je Versicherten.

 

Keine Wartezeiten

 

Trotz der finanziellen Herausforderungen an die GKV ist »eine Rationierung medizinische notwendiger Leistungen abzulehnen«, stellt der Verband klar. Er warnte davor, dass gesetzlich Versicherte nach der geplanten Gesundheitsreform, ähnlich wie Privatpatienten, beim Arzt häufig in Vorkasse gehen müssten. Das Prinzip der Sachleistung habe sich bewährt. Die Koalition will hingegen die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Auch dürften GKV-Versicherte bei der Terminvergabe nicht benachteiligt werden. »Die Diskriminierung von gesetzlich versicherten Patienten in einzelnen Arztpraxen muss beendet werden«, heißt es.

 

Um eine flächendeckende hausärztliche Versorgung sicherzustellen, schlagen die Kassen vor, Honoraranreize für Niederlassungen auf dem Land zu schaffen. Auch die Qualität der medizinischen Leistungen könne über Kostenzu- und -abschläge gesteuert werden. »Wer nachweislich dauerhaft schlechte Qualität bringt, muss perspektivisch von der Versorgung ausgeschlossen werden«, urteilen die Kassen. Um die Patienten generell vor Behandlungsfehlern zu schützen und ihre Rechte in der Gesundheitsversorgung zu stärken, fordert der Verband außerdem ein Gesetz für mehr Patientenrechte.

 

Handlungsbedarf sehen die Kassen auch in der Krankenhausversorgung. Im stationären Bereich sei eine »Nutzen- und Wirtschaftlichkeitsprüfung vor der Einführung einer flächendeckenden Leistungserbringung« erforderlich, heißt es. Für ambulante Leistungen möchten die Autoren einen einheitlichen Ordnungsrahmen schaffen, der gleichermaßen für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gilt. Die gesetzlichen Vorgaben für ambulante Krankenhausleistungen müssten vereinheitlicht, bestehende Vergütungsregelungen durch »differenzierte diagnosebezogene Regeln abgelöst werden«.

 

Mehr Wettbewerbsspielräume will der Verband schließlich bei Heil- und Hilfsmitteln durchsetzen. Die einzelnen Krankenkassen müssten hierfür mit Leistungserbringern Einzelverträge abschließen dürfen. Außerdem sollte das Beitrittsrecht zu Verhandlungsverträgen eingeschränkt und ein Festzuschusssystem, wie von einigen Leistungserbringern gefordert, verhindert werden, argumentierten die Kassen. Das Papier wurde vom Verwaltungsrat beschlossen, der sich aus 41 Vertretern aller Kassenarten zusammensetzt. /

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