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Erneute Ordnungsstrafe für Doc Morris

26.11.2014  09:52 Uhr

Von Ev Tebroke / Bereits zum dritten Mal hat das Landgericht (LG) Köln auf Antrag der Apothekerkammer Nordrhein gegen die niederländische Versandapotheke Doc Morris ein Ordnungsgeld verhängt.

 

Eine Viertelmillion Euro muss der Versender diesmal zahlen, weil er trotz eines bestehenden gerichtlichen Unterlassungsgebots weiter mit einer 20-Euro-Prämie für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck geworben hat. Ob der Verstoß gegen das Werbeverbot mit Rx-Boni diesmal schmerzt, ist fraglich, bislang scherte sich Doc Morris nicht so sehr um entsprechende Gerichtsurteile.

 

Im aktuellen Fall hatte eine Apothekerin aus Berlin die Kammer auf den erneuten Rechtsverstoß der Versandapotheke hingewiesen. Im Rahmen ihrer Testbestellung im Januar dieses Jahres hatte Doc Morris ihr neben den bestellten Medikamenten auch besagte Werbung zugesandt. Darin hatte der Versender erneut eine Prämie von 20 Euro für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck ausgelobt. Genau dies hatte das LG dem Versender aber bereits im Mai 2013 per Unterlassung verboten. Da sich Doc Morris zunächst darüber hinweggesetzt hatte, hatte das Gericht im August dann eine Ordnungsgeldstrafe erlassen.

 

Genutzt hat es nichts, wie der aktuelle Fall nun beweist. Vielleicht hat die erneu­te Verhängung einer Ordnungsgeldstrafe die gewünschte Signal­wirkung, sodass sich auch die niederländische Versandapotheke künftig an das hierzulande geltende Recht hält. Mit dem jetzt erlassenen Urteil muss der Versender nun insgesamt 850 000 Euro zahlen. Bislang ist allerdings noch kein Cent in die Landes­kasse Nordrhein-Westfalen geflossen. Nach Angaben des Rechtsanwalts Morton Douglas, der die Kammer in der Angelegenheit vertritt, ist inzwischen die Generalstaatsanwaltschaft in Köln damit betraut, die Ordnungsgelder einzutreiben. /

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