Pharmazeutische Zeitung online
Zytostatika

Abrechnungsfragen sind noch offen

24.11.2009  17:40 Uhr

Von Werner Kurzlechner, Berlin / Für onkologische Zubereitungen gelten neue gesetzliche Grundlagen der Preisbildung. In der Praxis dürfte eine neue Vereinbarung zwischen Apothekern und Krankenkassen über die Vergütung bestimmen, die derzeit ausgehandelt wird.

Trotz wohlüberlegter Verschwiegenheit zu den Inhalten der laufenden Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zeigte sich Dr. Sebastian Schmitz mit Blick auf deren Ergebnis optimistisch. Zugleich gelang es dem Geschäftsführer für Wirtschafts- und Vertragsrecht der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in einem Seminar des Colloquium Pharmaceuticum vergangene Woche in Berlin, Klarheit in viele für Apotheker relevante Fragen zu bringen.

 

Es ging um ein mit vielen strittigen Detailfragen behaftetes Thema: die neuen Rahmenbedingungen für onkologische Zubereitungen, die die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes setzt. Von Bedeutung für die derzeit 350 Zytostatika herstellenden Apotheken bundesweit ist in erster Linie, dass Abrechnungsfragen in der Praxis weiterhin zwischen Apothekern und Krankenkassen ausgehandelt werden.

 

»Da ist Musik drin«

 

Über die laufenden Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband wollte Schmitz verständlicherweise nichts ausplaudern, weil Wasserstandsmeldungen den Erfolg gefährden könnten. Dennoch gab er sich zuversichtlich, dass ein Erfolg aus Apothekersicht möglich ist. Insgesamt gilt wohl, was Schmitz über einen Einzelaspekt sagte: »Da ist Musik drin.«

 

Davon abgesehen erhellte Schmitz, welche Ziele der DAV in den Verhandlungen verfolgt und wie die veränderten gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung aussehen. Denn neu ist vor allem das in der Arzneimittelpreisverordnung definierte Netz für die Preisbildung, falls es nicht zu einer anderslautenden Einigung zwischen DAV und GKV kommt. Bisher galt laut Verordnung für die in parenteralen Lösungen verwendeten Fertigarzneimittel der Listenpreis nach Lauer-Taxe. Obendrauf wären 90 Prozent davon plus ein relativ kleiner Rezepturzuschlag gekommen, wenn es nicht die Vereinbarung über die Hilfstaxe gäbe. Neuerdings dient nach Logik der Verordnung der tatsächlich gezahlte Einkaufspreis der Apotheke als Abrechnungsbasis. Hinzu kommt ein fixer Zuschlag: 70 Euro für Zytostatika, 40 Euro für antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen, 65 Euro für parenterale Ernährungslösungen, 40 Euro für Lösungen mit Schmerzmitteln und 55 Euro für sonstige Lösungen. Der im Vergleich zu vorher relativ erhöhte Zuschlag in der gesetzlichen Regelung verbessert zwar teilweise die Position der Apotheker, hat aber auf der anderen Seite den Nachteil, dass der bisherige Zuschlag von drei Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis entfällt. Von der Systematik her könnten sich indes durchaus Fallstricke ergeben. Wie Rechtsanwalt Professor Burkhard Sträter ausführte, berücksichtigte der Gesetzgeber anders als zunächst angedacht die Belange des pharmazeutischen Großhandels, demgegenüber die Apotheken einen Lieferanspruch haben. Gleichwohl sei ein Direktbezug bei Herstellern weiterhin möglich, so Sträter. Zu welchem Preis eine Apotheke die benötigten Medikamente bezieht, ist zwar für deren Geschäft letztlich belanglos. Allerdings droht Druck durch die Krankenkassen, falls nach deren Geschmack überteuert eingekauft wird.

 

So sieht das neue gesetzliche Fundament aus, auf dessen Basis derzeit verhandelt wird. Tatsächlich in Kraft ist vorerst noch die alte Hilfstaxen-Regelung. Sie legt den Einkaufspreis laut Lauer Taxe zugrunde. Hinzu kommen drei Prozent davon plus feste Zuschläge: 53 Euro für Zytostatika, 30 Euro für antibiotika- und virusstatikahaltige Lösungen, 50 Euro für parenterale Ernährugslösungen 30 Euro für Lösungen mit Schmerzmitteln und 40 Euro sonstige Lösungen.

 

Neues Jahr, neue Vereinbarung

 

Zu Jahresbeginn soll eine neue Vereinbarung gefunden sein, so Schmitz. Unabhängig von den Veränderungen in der Arzneimittelpreisverordnung gilt die alte Regelung übergangsweise, bis eine neue Vertragslösung gefunden ist – oder bis zu einer Kündigung, die nach Angaben von Schmitz bis 10. Dezember möglich ist.

 

Ziel des DAV sei es in jedem Fall, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden. »Sonst bekämen wir heillose Streitereien und Nachteile für beide Seiten«, so Schmitz. Auch wenn der ABDA-Geschäftsführer über den Stand der Verhandlungen schwieg, nannte er doch die wichtigsten Gegenstände. Neben der Höhe der jeweiligen Zuschläge geht es darum, den als Basis der Preisbildung fungierenden Einkaufspreis zu bestimmen.

 

Hierbei geht es unter anderem darum, welche Packungsgrößen und welche Arzneimittel dabei zugrunde gelegt werden dürfen. Bisher dürfen die Apotheker jeweils Medikamente der drei günstigsten Hersteller abrechnen. Darüber hinaus wird noch darum gestritten, in welchem Umfang der Verwurf von Teilmengen von den Krankenkassen zu erstatten ist.

 

Eine Sache ändert sich für die Apotheken in jedem Fall. Der sechsprozentige Herstellerabschlag ist nun auch für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen zu leisten. Es greift das etablierte Verfahren: Die Apotheke gewährt der Krankenkasse den Abschlag und holt ihn sich vom Hersteller zurück – jeweils für die tatsächlich verwendeten Teilmengen.

 

Schmitz bewertet die dadurch gewonnene Transparenz zwar grundsätzlich als positiv, verwies aber auch auf den erheblichen Mehraufwand für die Apotheken, die nun die Abschlagspflicht stets prüfen sowie Pharmazentralnummer und Teilmengen erfassen müssen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa