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GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Kabinett legt Entwurf vor

23.11.2016  09:18 Uhr

Von Jennifer Evans / Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes beschlossen. Künftig soll die Selbstverwaltung stärker kontrolliert werden. Die Grünen jubeln, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist kritisch.

Der Gesetzentwurf sieht für die Selbstverwaltung neue Regeln vor, wie etwa für das Aufsichtsverfahren und für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie strengere Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU): »Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat eine Vielzahl von verantwortungsvollen Aufgaben zu erfüllen, um eine gute ­Gesundheitsversorgung für die Patienten sicherzustellen. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung künftig noch besser ihrer großen Verantwortung nachkommen können und vor Selbstblockaden geschützt sind.«

 

Hintergrund für das neue Gesetz ist der Skandal um überhöhte Pensionszahlungen und dubiose Immobiliengeschäfte bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Grünen begrüßen die geplanten Neuerungen von Gröhe. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss, sagte: »Viele der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen sind sinnvoll und entsprechen teilweise dem, was wir schon seit Langem fordern.« Doch sei das Gesetz erst notwendig geworden, weil die Bundesregierung jahrelang bei den Skandalen der KBV weggesehen habe.

 

Gegen den gesetzlichen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht wehrt sich der GKV-Spitzenverband. Dazu gebe es weder einen rechtlichen noch inhaltlichen Grund, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Verband »kommt seinen Aufgaben eigenständig und in hohem Maße verantwortungsvoll nach.« Um künftig eine finanzierbare Versorgung sicherzustellen, sei hingegen ein Ausbau der Handlungskompetenz für die Selbstverwaltung sinnvoll, heißt es.

 

Externe Prüfungen

 

Das Regelwerk mit dem sperrigen Namen Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht sieht künftig externe Prüfungen der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung vor. Bislang ist dies Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sowie des Bundesversicherungsamts. Zudem sollen bald interne Kontrollmechanismen greifen, damit Verstöße direkt an die Aufsichtsbehörde gelangen.

 

Nach Angaben des BMG sollen die Regelungen 2017 in Kraft treten, der Bundesrat muss nicht zustimmen. /

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