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Präventionsgesetz

Hersteller vermissen Infektionsschutz

19.11.2014  09:49 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Die Arzneimittelhersteller sehen deutliche Lücken im geplanten Präventionsgesetz. Sie vermissen Vorgaben für einen besseren Schutz vor Infektionen.

Ende Oktober hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen ersten Entwurf für das Präventionsgesetz präsentiert. Seitdem überschlagen sich die Interessenverbände mit Lob und Kritik an dem Papier. Auch der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie meldete jetzt Bedenken an. Aus seiner Sicht ist der Entwurf zu einseitig. So scheine es in dem Gesetz ausschließlich um Prävention zu gehen, »die auf keinen Fall medizinisch indiziert sein soll«, sagte BPI-Vorstand Marin Zentgraf vergangene Woche in Berlin.

 

Kein Selbstläufer

 

Tatsächlich finden etwa Arzneimittel nur an einer Stelle des Präventionsgesetzes Erwähnung. So sollen Verträge zu Schutzimpfungen künftig auch mit Betriebsärzten geschlossen werden können. Ein grundsätzliches Bekenntnis zum Impfen suche man in dem Entwurf jedoch vergeblich, so Zentgraf. Dies sei »ein gravierender Fehler, denn der Impfschutz in Deutschland ist längst kein Selbstläufer mehr«. Die Hersteller fordern unter anderem mehr Aufklärung über den Nutzen einer Impfung und einen verpflichtenden Check des Impfstatus der Versicherten beim Hausarzt

 

Auch mit dem Problem resistenter Keime befasse sich das Präventionsgesetz nicht, kritisierte Zentgraf. Deutschland benötige jedoch dringend Mittel, um gegen diese Resistenzen vorzugehen. Die Antibiotikaforschung ist für Hersteller in der Regel jedoch wenig lukrativ. Zentgraf forderte daher besondere Regeln der Preisbildung für solche Arzneimittel, die für die Prävention von großer Bedeutung sind. »Hier benötigen wir andere Preisanker als den der generischen Produkte, die bereits lange auf dem Markt sind.«

 

Auch in anderen Bereichen könnten Arzneimittel erheblich zur Vermeidung von Krankheiten beitragen. Zentgraf verwies dabei auf Fortschritte etwa in der HIV-Therapie. So könnten Medikamente die Viruslast der Betroffenen inzwischen unter die Nachweisgrenze drücken und damit das Infektionsrisiko stark reduzieren. Ähnliches gelte für die Behandlung von Hepatitis C. Mit Blick auf die Prävention müsse die Politik daher auch das Verfahren der frühen Nutzenbewertung auf den Prüfstand stellen, forderte Zentgraf. Denn dieses berücksichtige Fortschritte in Form eines verringerten Infektionsrisikos bislang nicht. Dabei gebe es in solchen Fällen einen gesellschaftlichen Nutzen »und einen gesundheitlichen Zusatznutzen für diejenigen, die sich nicht infizieren«.

 

Grundsätzlich möchte der BPI erreichen, dass der Infektionsschutz zum nationalen Gesundheitsziel erklärt wird. Bislang gibt es sieben dieser Gesundheitsziele. Sie werden seit dem Jahr 2000 regelmäßig von Experten festgelegt und gelten als Orientierung für die Akteure im Gesundheitswesen. /

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