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Versorgungswerke

Gute Nachrichten für die Rente

19.11.2014  09:49 Uhr

Von Daniela Hüttemann, Hamburg / Die Kapitalanlage ist für die Apothekerversorgungswerke derzeit nicht einfach. Bei ihrer halbjährlichen Sitzung sahen sich jedoch alle Versorgungswerke gut aufgestellt. Etwas Bewegung gab es in der Frage um Mitglieder, die nicht in öffentlichen Apotheken oder Krankenhäusern arbeiten.

Kurz vor Jahresabschluss herrschte verhalten positive Stimmung bei den Apothekerversorgungswerken. Alle neun Einrichtungen werden voraussichtlich ihren Rechnungszins erreichen oder sogar überschreiten. Das berichteten Vertreter aller Kammergebiete vergangenen Freitag bei der halbjährlich stattfindenden Ständigen Konferenz der Versorgungswerke in Hamburg. Parallel tagten auch die Versorgungswerke der anderen Freien Berufe sowie deren Dachorganisation, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV).

 

Diverse Strategien

 

Um in der anhaltenden Niedrigzinsphase den Rechnungszins zu erreichen, verfolgen die einzelnen Apothekerversorgungen unterschiedliche Strategien. Neben klassischen Kapitalanlagen investieren viele nun vermehrt in Private Equity und Masterfonds oder bauen ihre Immobilienbestände oder -fonds aus. Einige Versorgungswerke haben auch in neue Software zur einfacheren Mitgliederverwaltung oder Koordination der Geldanlage investiert. Während manche ihren Rechnungszins in diesem Jahr hielten, haben ihn andere abgesenkt. Manche Versorgungswerke konnten ihre Rücklagen aufstocken, andere griffen darauf zurück. »Unsere Mitglieder können sicher sein, dass ihre Altersversorgung gut da steht und die Versorgungwerke auch in der Niedrigzinsphase hart daran arbeiten, vernünftige Erträge zu erwirtschaften«, resümierte der Vorsitzende der Konferenz, Apotheker Rudolf Strunk aus Recklinghausen.

 

Positive Meldungen gab es aus einigen Kammergebieten zum Thema Befreiung von Mitgliedern, die nicht in öffentlichen Apotheken oder Krankenhäusern arbeiten, von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Ablehnungsquote sei bislang gering. Hintergrund sind mehrere Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Oktober 2012 und April 2014, bei denen es um die Mitgliedschaft von Syndikus-Anwälten, also angestellten Rechtsanwälten in Unternehmen und Verbänden, ging. Das Gericht hatte bei ihnen keine anwaltliche Tätigkeit gesehen und damit entfiel die Grundlage für die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.

 

Apotheker sind jedoch keine Anwälte, betonte Strunk. Problematisch bei den Anwälten sei die Definition des Berufs in der Bundesrechtsanwaltsordnung, deren Unklarheiten das BSG ausgenutzt habe. Hier sieht Strunk jedoch auch Verbesserungsbedarf bei den Apothekern, denn was genau zu den berufsspezifischen Tätigkeiten gehört, hat sich in den vergangenen 20 Jahren zwar in der Praxis geändert, findet sich jedoch noch nicht in aller Vielfalt in der Bundesapothekerordnung wieder.

 

Berufsbild exakt definieren

 

»Das Berufsbild muss sauber definiert werden«, betonte Strunk. »Und diese exakte Definition sollte der jeweilige Berufsstand selbst vorlegen.« Im Gegensatz zu anderen Berufen sieht Strunk hier bei den Apothekern keine Probleme, da große Einigkeit herrsche. Außerdem fordere die ABV eine Übergangslösung für Personen mit konstanter Lebensbiografie, bei der zum Beispiel eine Beförderung zu einer Änderung des Tätigkeitsbereichs geführt hat. Hier sei eine Altersgrenze vorstellbar. /

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