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Kabinett stimmt für PID

19.11.2012  18:52 Uhr

Von Anna Hohle / Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, sollen den Embryo vor dem Einsetzen in die Gebärmutter künftig genetisch untersuchen lassen können – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Bundeskabinett stimmte vergangene Woche einer entsprechenden »Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)« zu. Das zugehörige Gesetz war bereits 2011 vom Bundestag beschlossen worden. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss nun noch der Bundesrat seine Zustimmung geben.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilte mit, die PID bleibe auch in Zukunft grundsätzlich verboten. Die momentan diskutierte Verordnung regle jedoch »in engen Grenzen« Fälle, in denen sie »ausnahmsweise zulässig sein soll«. Solche Fälle liegen etwa vor, wenn durch genetische Anlagen der Eltern eine schwere Erkrankung des Kindes wahrscheinlich ist oder ein erhöhtes Risiko für eine Fehl- beziehungsweise Totgeburt besteht.

 

Kritiker befürchten, dass diese Vorgaben mit der Zeit aufgeweicht werden könnten. Das BMG kündigte an, die PID streng zu überwachen. Nur besonders qualifizierte Einrichtungen sollen die Untersuchung durchführen dürfen. /

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