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Nachahmerprodukte

AMNOG gefährdet Generika-Markt

19.11.2012  18:53 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Im Wettbewerb mit patentgeschützen Arzneimitteln ist der günstige Preis von Generika nur ein bedingt wirksames Element. Aspekte wie die Anerkennung von Zusatznutzen oder als Praxisbesonderheit werden das ärztliche Verordnungsverhalten stärker beeinflussen.

Das neue Preis- und Erstattungs­verfahren im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) wird erhebliche Einflüsse auf den Generikamarkt haben. Das betonte Pro-Generika-Vorstand Wolfgang Späth anlässlich des 11. Berliner Dialogs am Mittag, zu dem der Verband am vergangenen Mittwoch eingeladen hatte. Vertreter aus Politik und Gesundheitssystem diskutierten auf der Veranstaltung die Effekte des AMNOG auf Nachahmerprodukte.

Nach Einschätzung von Hans-Holger Bleß, Bereichsleiter Versorgungsforschung am Iges-Institut, ist die Preisdifferenz zwischen patentgeschützten Arzneimitteln und Generika zwar ein bedeutsames Wettbewerbselement. Jedoch seien die Preise oft aufgrund von Rabatt- oder Selektivverträgen für die verordnenden Ärzte sehr undurchsichtig. Er glaubt daher, dass das Verordnungsverhalten nicht primär durch die Preise, sondern eher durch die offizielle Anerkennung eines Zusatznutzens eines Medikaments und die Anerkennung als Praxisbesonderheit beeinflusst wird. Den Fall, dass ein neues Produkt ohne belegten Zusatznutzen auf generischem Preisniveau in direkte Preiskonkurrenz zu Generika gehe, hält er für unrealistisch: »Erste Herstellerreaktionen zeigen, dass dann betroffene Produkte in Deutschland eher vom Markt genommen beziehungsweise gar nicht erst eingeführt werden, als dass die Hersteller den Preisverfall akzeptieren würden.«

 

Wettbewerbsverschiebungen werde es vor allem auch durch die Nutzenbewertung geben, sagte Späth. Im Rahmen des AMNOG dienen Generika häufig als zweckmäßige Vergleichstherapie bei der Nutzenbewertung. Bei Präparaten mit nachgewiesenem Zusatznutzen könnte das AMNOG beispielsweise zu einer schnelleren Verdrängung etablierter generischer Therapien führen, wie Bleß erläuterte. Ein »amtliches Gütesiegel« verbunden mit der Einigung über einen Erstattungsbetrag signalisiere schließlich das Einverständnis der Kostenträger, einen Wechsel im Therapiestandard einzuleiten. Gleichzeitig müssten die Ärzte durch die Anerkennung patentgeschützter Produkte mit einem Zusatznutzen als Praxisbesonderheit – wie oft gewünscht – ausschließlich für die Therapieentscheidung geradestehen und nicht für die Menge der Verordnungen.

 

Bislang wenig Erfahrungen

 

Generell können aufgrund des kurzen Erfahrungszeitraums von zwei Jahren seit AMNOG-Start noch keine verlässlichen Schlüsse auf dessen Auswirkungen gezogen werden. Aber Politik und Selbstverwaltung sollten sich der Wirkung des AMNOG auf den Generikamarkt bewusst sein und die Entwicklung im Auge behalten, so das Fazit. /

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