Knoblauch kein Arzneimittel
dpa / Knoblauchkapseln sind entgegen der Auffassung deutscher Behörden kein Arzneimittel. Mit dieser Entscheidung erklärte der Europäischer Gerichtshof (EuGH) ein deutsches Verbot der Einfuhr und Vermarktung von »Knoblauchextraktpulver-Kapseln« für illegal. In dem Urteil (Rechtssache C-319/05) heißt es, die deutsche Einstufung als Arzneimittel sei ein Verstoß gegen den freien Warenverkehr in der EU. Die höchsten EU-Richter befanden, die Knoblauchkapseln enthielten »keine Substanz, die nicht auch in Knoblauch in seinem natürlichen Zustand enthalten wäre«. Die Einnahme der Kapseln habe keine zusätzlichen Auswirkungen im Vergleich zu Knoblauch im natürlichen Zustand. Allgemein förderliche Auswirkungen auf die Gesundheit», genügten nicht für die Einstufung als Arzneimittel.