Pharmazeutische Zeitung online
Betriebsübergang

Verträge mitverkaufen

21.11.2006  18:11 Uhr

Betriebsübergang

<typohead type="3">Verträge mitverkaufen

Von Daniel Rücker

 

Wer seine Apotheke verkauft, verpachtet oder verschenkt, überträgt damit gleichzeitig die laufenden Verträge. Das gilt nicht nur für die Arbeitsverhältnisse, sondern auch für andere Verträge. Verkäufer und Käufer sollten dabei auf die Details achten.

 

Als erheblicher Kosten- und natürlich auch Nutzenfaktor steht das Personal dabei im Mittelpunkt. Zu hohe Personalkosten können den Wert einer zu verkaufenden Apotheke deutlich reduzieren. Grundsätzlich übernehme der Käufer einer Apotheke alle Rechten und Pflichten der auf ihn übergegangenen Arbeitsverhältnisse, erläuterte Rechtsanwalt Martin Hassel von der Kanzlei Schmidt und Partner während des Management-Kongresses von Pharmazeutischer Zeitung und Lauer-Fischer in Camp de Mar auf Mallorca.

 

Zu den auf den Käufer übergehenden Verpflichtungen gehören neben dem Lohn auch Sonderzahlungen, Schadenersatzansprüche und die anderen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Eine Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs ist nicht möglich. Das gelte auch für Kleinbetriebe.

 

Seit dem 1. April hat der Arbeitgeber, in diesem Fall also der Apothekenverkäufer, auch die Verpflichtung, seine Angestellten möglichst frühzeitig über den Verkauf zu unterrichten. Er müsse ihnen mitteilen, wann und warum die Apotheke an den neuen Besitzer übergeht und außerdem über die rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen sowie über geplante Maßnahmen informieren.

 

Wenn Kündigungen aus einem anderem Grund erfolgen, dann rät Hassel dazu, diesen schriftlich zu benennen. Es sei weder hilfreich noch vorgeschrieben in der schriftlichen Kündigung zu erläutern, warum ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Die Schriftform ist allerdings zwingend. Der Gesetzgeber fordert dies seit dem 1. Mai 2000.

 

Wenn die Apotheke mehr als fünf Vollzeit-Angestellte hat, ist eine Kündigung deutlich schwieriger. Ab dieser Größe gelte das Kündigungsschutzgesetz, sagte Hassel. In der Regel ist dann eine Abfindung für den Arbeitnehmer fällig. Kündigungsschutz ab fünf Arbeitnehmer haben allerdings nur Angestellte in Betrieben mit fünf Angestellten, die vor dem 1. Juni 2004 eingestellt wurden und die selbst auch vor dem Termin ihre Arbeit aufgenommen haben. Später eingestellte Arbeitnehmer haben nur in Apotheken Kündigungsschutz, in denen mehr als zehn Vollzeitstellen existieren.

 

Neben den Arbeitsverträgen müssen auch die anderen für den Apothekenbetrieb wichtigen Verträge im Kauf- und Pachtvertrag aufgenommen werden. Nur so gehen sie mit dem Betrieb auf den Käufer oder Pächter über. Das gilt für Miet- und Leasingverträge, etwa für die Computer- und Telefonanlage. Auch Wartungsverträge, zum Beispiel für elektrische Jalousien, müssen aufgeführt werden. Dasselbe gilt für Abonnements über Fachliteratur. Solche Details werden von den Vertragspartnern nicht immer bedacht. Hassel stellte deshalb klar: »Alle Verträge, die im Kaufvertrag nicht aufgeführt sind, bleiben beim Altbesitzer.«

 

Der Käufer muss, selbst wenn er die Verträge übernimmt, nicht alle ohne Änderungen weiterführen. So hat er zum Beispiel bei allen für die Apotheke abgeschlossenen Versicherungsverträge ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem Monat.

 

Ob Verkäufer oder Käufer von einer rechtlich einwandfreien Übertragung der Verträge einer Apotheke stärker profitieren hängt vom Einzelfall ab. In jedem Fall schafft die detaillierte Auflistung Sicherheit für beide Seiten. Natürlich beeinflussen sie auch den Kaufpreis, denn sie können den Ertrag nicht unerheblich schmälern.

 

Über die Preise, die mit dem Verkauf einer Apotheke zu erzielen sind, sollten sich Apotheker übrigens keine zu großen Illusionen machen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Rainer Höfer, ebenfalls Schmidt und Partner, liegen sie heute im Durchschnitt bei rund 20 Prozent des Jahresumsatzes. Sehr kleine Apotheken bringen noch weniger. Vor drei Jahren waren es noch 40 Prozent. Außerdem ist der Umsatz heute nur eine einzelne Komponente bei der Kaufpreisermittlung. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 habe auch der Ertrag eine erhebliche Bedeutung.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa