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dm-Markt

OVG-Urteil in der Kritik

21.11.2006  17:38 Uhr

dm-Markt

<typohead type="3">OVG-Urteil in der Kritik

Von Daniel Rücker

 

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, Filialen der Drogeriekette dm das Sammeln von Rezepten zu erlauben, hat allgemeines Kopfschütteln hervorgerufen. Nach den Apothekerkammern meldet sich jetzt auch die Apothekengewerkschaft Adexa zu Wort. Und auch in der Politik ist man nicht wirklich amüsiert.

 

Adexa sieht erhebliche Risiken, wenn Patienten ihre rezeptpflichtigen Arzneimittel nicht in Apotheken erwerben. Mit seiner Entscheidung, den Bestell- und Abholservice für Arzneimittel durch dm-Drogerien für zulässig zu erklären, habe das Oberverwaltungsgericht Münster den Patienten einen Bärendienst erwiesen.

 

Der vermeintlich bequeme Service berge gravierende Risiken für die Arzneimitteltherapie, sagt die Adexa-Vorsitzende Monika Oppenkowski. Sie wirft den Richtern vor, die Besonderheiten von Arzneimitteln und die Anforderungen an ihre Abgabe nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Beim dm-Bestellservice könnten Fehler beim Ausfüllen der Bestelltüte gravierende Folgen haben. Es wäre deshalb gegen die Interessen der Patienten, »den pharmazeutischen Sachverstand der Apothekenteams auf dem Altar der Bequemlichkeit und des Geizes zu opfern«, sagte Oppenkowski.

 

Bei der Bestellung im Drogeriemarkt sei nicht geregelt, wer das Rezept kontrolliert und bei unvollständigen oder unleserlichen Verschreibungen Kontakt mit dem Arzt aufnimmt. Dasselbe gelte für Warnungen vor Wechselwirkungen und Einnahmehinweise. Diese und andere Probleme hätten die Richter offenbar nicht gesehen oder nicht sehen wollen, bemängelt Oppenkowski. Dies sei besonders fatal, weil sie mit ihrer Entscheidung, keine Revision zuzulassen, das patientenfeindliche Konzept zementiert hätten. Adexa appelliert deshalb an die Stadt Düsseldorf, die den dm-Service im Jahr 2004 verboten hatte, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.

 

Sorgen macht sich auch die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer. In einem Vortrag auf der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz bezeichnete sie das Urteil als einen Dammbruch für die Arzneimittelversorgung. Die Entscheidung habe eine Diskussion in der Politik ausgelöst.

 

Ministerin Dreyer teilt Bedenken

 

Dreyer lehnt es strikt ab, verschreibungspflichtige Arzneimittel über neue Vertriebskanäle zu verbreiten. Sie dürften nicht in Drogerien oder an Tankstellen gehandelt werden. Über weitere Schritte wollte sich die Juristin Dreyer nicht äußern. Sie bedauerte, dass das Gericht keine Revision zugelassen habe, und hofft nun auf eine Beschwerde der Stadt Düsseldorf. Sollte das Urteil am Ende Bestand haben, müsste aus ihrer Sicht der Gesetzestext zum Versandhandel geändert werden. Auch ein von den Apothekern gefordertes erneutes Verbot, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu versenden, schloss sie nicht aus.

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