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Insulinanaloga

Der Streit geht weiter

21.11.2006  17:38 Uhr

Insulinanaloga

<typohead type="3">Der Streit geht weiter

Von Daniel Rücker

 

Bei der Versorgung von Typ-2-Diabetikern mit kurzwirksamen Insulinanaloga legt sich der Streit langsam wieder. Nun droht neuer Zwist: Das IQWiG untersucht den Nutzen der Medikamente für Typ-1-Diabetiker.

 

Schon bei der ersten Gelegenheit kam es zum Eklat: Der Vertreter des Deutschen Diabetikerbundes (DDB), Professor Dr. Hermann von Lilienfeld-Toal, brachte zur mündlichen Erörterung des IQWiG-Vorberichtes am 16. November einen Rekorder mit. Damit wollte er die Diskussion aufzeichnen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) verbot dies mit Verweis auf die derzeit gültige Verfahrensweise des Institutes. Es stehe jedem Teilnehmer frei, das Gespräch schriftlich zu protokollieren. Tonbandmitschnitte seien jedoch verboten.

 

Daraufhin verließ von Lilienfeld-Toal den Saal; die Vertreter der Herstellerunternehmen und ihrer Verbände folgten ihm. Das IQWiG, die Fachgesellschaften und andere Patientenorganisationen diskutierten daraufhin alleine weiter.

 

Natürlich hat der Vorfall ein Nachspiel. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), der sich dem Auszug angeschlossen hatte, warf dem IQWiG mangelnde Transparenz vor. Es könne nicht sein, dass den Patientenvertretern verboten werde, die Veranstaltung aufzuzeichnen.

 

Das IQWiG hält die Aktion für ein abgekartetes Spiel. Der VFA habe eine entsprechende Anfrage bereits im September gestellt. Diese habe man abgelehnt. Institutsleiter Professor Dr. Peter Sawicki stellte klar, dass es sich bei der Anhörung um keine öffentliche Veranstaltung handele, sondern um eine Fachdiskussion. Deshalb müssten die Teilnehmer geschützt werden. Würden Mitschnitte erlaubt, könnten einzelne Redner im Radio verkürzt oder aus dem Zusammenhang gerissen zitiert werden. Für ihn steht deshalb fest: »Hier wollte man einen Eklat provozieren.«

 

Der Ärger der Pharmaunternehmen resultiert aus dem IQWiG-Vorbericht. Darin bezweifelt das Qualitätsinstitut Vorteile der kurzwirksamen Insulinanaloga gegenüber herkömmlichen Insulinen. Zu einem ähnlichen Resultat war das Institut bei der Bewertung der Medikamente in der Therapie des Typ-2-Diabetes gekommen. Auch diese Entscheidung wurde von vielen, auch neutralen Experten angezweifelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte auf der Basis dieses Gutachtens festgelegt, dass die neuen Medikamente nur dann zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürften, wenn sie nicht teurer seien als Insulin.

 

Mittlerweile haben die Hersteller der kurzwirksamen Insulinanaloga für den Einsatz bei Typ-2-Diabetes Rabattverträge mit zahlreichen Krankenkassen geschlossen. Die Versicherten dieser Kassen erhalten nun die eigentlich um rund 30 Prozent teureren Medikamente zum Preis herkömmlicher Insuline.

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