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Patientenrechtegesetz

Mangelnde Transparenz

16.11.2016  08:58 Uhr

Von Ev Tebroke, Berlin / Über ihre Rechte wissen Patienten inzwischen in vielen Bereichen gut Bescheid. Aber besonders die Krankenkassen müssen in einigen Punkten nach wie vor transparenter werden und die Versicherten mehr unterstützen. Das wird aus einer Studie deutlich, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung in Auftrag gegeben hat.

Über ihr Recht auf Einsicht in die Patientenakte oder auf eine ausführliche Arztinformation zu Diagnosen und Therapie­möglichkeiten sind die meisten Patienten mittlerweile gut informiert. Aber an vielen anderen Stellen hapert es noch mit der Umsetzung des gesetzlich verfügten Patientenrechts. Das belegt eine Studie des IGES-Instituts, mit dem der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl Josef Laumann (CDU), drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetz Bilanz zieht. Für die Untersuchung wurden insgesamt mehr als 500 Patienten und Versicherte sowie mehr als 20 relevante Verbände befragt.

 

Schlechte Information

»Die Kassen kommen in der Studie schlecht weg«, sagte Laumann bei der Präsentation der Umfrageergebnisse vergangene Woche in Berlin. »Da wo sie besser steuern könnten, machen sie es nicht«, kritisierte er. Demnach wissen etwa nur 39 Prozent aller Befragten um die gesetzlichen Fristen, innerhalb derer die Kassen ihre Leistungsanträge bearbeiten müssen. Und nur 48 Prozent sind darüber informiert, dass die Kassen gesetzlich verpflichtet sind, sie bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler zu unter­stützen.

 

Laumann will deshalb das Gebaren der Krankenkassen explizit unter die Lupe nehmen. Um genauer zu wissen, ob und in welchem Ausmaß sie Leistungen verweigern, die ihren Versicherten eindeutig zustehen oder erst im Widerspruchsverfahren genehmigen, hat er eine weitere Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden für Ende April 2017 erwartet.

 

Bei den Ärzten fordert der Patientenbeauftragte ebenfalls mehr Transparenz gegenüber ihren Patienten. Laut Umfrage wissen nur 62 Prozent aller Befragten, dass Ärzte verpflichtet sind, von sich aus über Behandlungsalternativen aufzuklären. Auch bei der Herausgabe von Patientenakten verlangt Laumann mehr Kooperationsbereitschaft.

 

Grundsätzlich müsse man über Justierungen im Gesetz nachdenken sowie über Sanktionsmöglichkeiten, lautete Laumanns Fazit. Auch über die Schaffung finanzieller Anreize gelte es zu diskutieren, um mehr Transparenz und eine bessere Unterstützung der Patienten in Leistungsfragen zu erreichen. Er appellierte an Kassen und Ärzte, als Akteure der Selbstverwaltung aber auch eigenverantwortlich zu agieren.

 

Kein gutes Miteinander

 

Wenn die Kassen stärker Verantwortung für die Steuerung von Patienten durch unser Gesundheitssystem übernehmen wollten, sei das gut, so Laumann. »Wenn sie dabei ihre eigenen Pflichten allerdings nur sehr zögerlich wahrnehmen und die Versicherten ­darüber nicht ausreichend informieren, untergräbt das alle Anstrengungen für ein gutes Miteinander«, kritisierte der Patientenbeauftragte. Vergleichbares gelte auch für die Ärzte, wenn sie nicht über Behandlungsoptionen aufklärten.

 

Die Studie liefert aber auch positive Ergebnisse. So kennt die überwiegende Mehrheit der Befragten (73 Prozent) ihr Recht zur Einsicht der vollständigen Patientenakte. Auch wissen die meisten, dass Ärzte ausführlich über Diagnosen und Therapiemöglichkeiten informieren müssen. Vier von fünf Patienten fühlen sich in diesem Punkt ausreichend informiert. Mit der Aufklärung vor einer Operation sind demnach sogar neun von zehn Befragten zufrieden. /

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