Pharmazeutische Zeitung online
Rx-Versandverbot

»Das Verfahren kann sich hinziehen«

16.11.2016  08:58 Uhr

Von Daniel Rücker / Die ABDA setzt weiter auf ein Verbot des Rx-Versands. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das ausländische Versandapotheken von der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente entbindet, will die Berufsvertretung die Leistungen der Apotheken für ihre Patienten mit einer Kampagne darstellen. Dafür bleibt genügend Zeit: Eine endgültige rechtliche Regelung wird es vermutlich erst im Frühjahr 2017 geben, betont ABDA-Sprecher Reiner Kern.

PZ: In den kommenden Tagen wird sich vermutlich entscheiden, ob sich die Regierungsparteien auf ein Vorgehen zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verständigen. Wie wahrscheinlich ist eine Gesetzesinitiative?

Kern: Bayern hat ja bereits eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Die entscheidende Frage ist, ob das Versandverbot am Ende mehrheitsfähig ist. Derzeit haben wir ein eher durchwachsenes Bild. CDU, CSU und die Linke wollen das Verbot. SPD und Grüne haben bislang noch nicht zugestimmt. Vor allem vom stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Lauterbach kommt Gegenwind. Es gibt aber eine breite Diskussion mit offenem Ergebnis.

 

PZ: Wie wird die ABDA reagieren, wenn keine Mehrheit für ein Rx-Versandverbot kommt?

 

Kern: Erst mal arbeiten wir für das Zustandekommen dieser Mehrheit. Das hat für uns höchste Priorität.

 

PZ: Was unternehmen Sie bis dahin? Wird es eine weitere Kampagne der ABDA geben?

 

Kern: Wir können nicht einfach zuwarten. Wir haben eine ganze Reihe von Aktionen begonnen und weitere geplant, um unserer Forderung nach einem Versandhandelsverbot und mehr Planungssicherheit für die Apotheken Nachdruck zu verleihen.

 

PZ: Was sind die wesentlichen Botschaften der Kampagne?

 

Kern: Wir werden den Wert einer persönlichen Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort darstellen. Und wir werden darauf eingehen, dass das EuGH-Urteil auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten nicht akzeptabel ist.

 

PZ: Wer sind die Adressaten der Kampagne? Politiker? Apotheker? Öffentlichkeit?

 

Kern: Dreimal ja. Der Gesetzgeber muss die durch das EuGH-Urteil eingetretene Situation heilen; der Öffentlichkeit wollen wir verdeutlichen, wa­rum gehandelt werden muss; und die 20 000 Apotheken sind dafür unsere wichtigsten Multiplikatoren.

 

PZ: Wie werden die Apotheker in die Kampagne eingebunden?

 

Kern: Wir werden allen Apotheken in Deutschland um den 10. Dezember herum Material zur Verfügung stellen. Dazu gehören Unterlagen für eine Unterschriftenkampagne zum Erhalt der öffentlichen Apotheken, Informationen für Patienten und Plakate. In der Vorweihnachtszeit ist das eine weitaus größere logistische Herausforderung, als man denkt, weil bei den meisten Dienstleistern die Auftragsbücher voll sind.

 

PZ: Für welchen Zeitraum ist die Kampagne geplant? Juristen gehen davon aus, dass ein Versandverbot kaum schnell umsetzbar ist.

 

Kern: Wir stellen uns darauf ein, dass ein Gesetzgebungsverfahren sich bis Juni 2017 ziehen kann, schon weil es bei der Europäischen Union notifiziert werden muss und dann mit einer Sperrfrist von drei Monaten belegt ist. Wenn EU-Kommission oder -Mitgliedsstaaten dazu Stellung nehmen, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Unterschriftenaktion kann also ohne Weiteres zwei Monate laufen.

 

PZ: Kann die EU ein Veto gegen das Gesetzgebungsverfahren einlegen?

 

Kern: Der Bundestag kann ein Gesetz trotz kritischer Stellungnahmen aus der EU verabschieden. Der deutsche Gesetzgeber ist an dem Punkt der Souverän.

 

PZ: Was tun Sie, wenn es am Ende kein Versandverbot gibt?

 

Kern: Darüber würden wir dann sprechen, wenn es so weit käme. /

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