Pharmazeutische Zeitung online
AMG-Novelle

Bald Tests an Demenzkranken

16.11.2016  08:58 Uhr

Von Jennifer Evans / Arzneimitteltests an nicht einwilligungs- fähigen Menschen, etwa Demenzpatienten, sollen künftig auch dann erlaubt sein, wenn Betroffene selbst nicht mehr davon profitieren. Das war bislang verboten. Vergangene Woche stimmte der Bundestag dem umstrittenen Passus in der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu.

Über den ethisch heiklen Punkt um die Zulassung von Arzneimitteltests an nicht einwilligungsfähigen Menschen hatte der Bundestag vergangene Woche unter Aufhebung des Fraktionszwangs separat abgestimmt.

Demnach soll die sogenannte gemeinnützige Forschung auch dann möglich sein, wenn die Betroffenen selbst nicht mehr davon profitieren. Das ging in Deutschland bislang nicht. Allerdings sind die Studien in Zukunft auch nur dann erlaubt, wenn der Patient diesen im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und nach verpflichtender ärztlicher Beratung zugestimmt hat.

 

Für den entsprechenden fraktionsübergreifenden Änderungsantrag hatten vergangene Woche 330 Abgeordnete gestimmt, 243 waren dagegen. Der Antrag war ein Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Professor Karl Lauterbach sowie Georg Nüßlein und Maria Michalk (beide CDU). Ein weiterer Antrag von Hilde Mattheis und Sabine Dittmar (beide SPD), der zwar auch die Forschungserlaubnis vorsah, die ärztliche Aufklärung aber freistellte, fand keinen Zuspruch.

 

Michalk begrüßt das Ergebnis und teilte mit: »Die Studienteilnahme bleibt immer freiwillig und kann jederzeit vom Studienteilnehmer abgebrochen werden. Das Studiendesign, die Rechtmäßigkeit der Probandenerklärung und weiteres werden von der zuständigen Ethikkommission der Länder in Abstimmung mit den Bundesbehörden überprüft, genehmigt und überwacht.«

 

Online-Rezepte nur nach direktem Arzt-Kontakt

 

Zwei Tage nachdem die Abgeordneten der Forschung an Demenzkranken zugestimmt hatten, beschloss der Bundestag die gesamte Novelle des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Diese regelt zudem das Thema Online-Verschreibungen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente nur dann zulässig ist, wenn zuvor ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. »Damit sollen vor allem Fehldiagnosen verhindert werden«, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

 

Darüber hinaus betrifft die Novelle auch die Bundes-Apothekerordnung: Das Berufsbild der Apotheker umfasst demnach künftig auch Tätigkeiten wie etwa in Lehre und Forschung und in der öffentlichen Verwaltung.

 

Das Gesetz soll nach Angaben des BMG in Teilen bereits Anfang 2017 in Kraft treten. Die Änderungen zum Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2018. Diese Anpassung setzt eine EU-Verordnung in deutsches Recht um. Eine Zustimmung des Bundesrates ist für die AMG-Novelle nicht nötig. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa