Pharmazeutische Zeitung online
Vorstandswahlen

BAK macht den Auftakt

16.11.2016  08:58 Uhr

Von Cornelia Dölger / Zum Jahresende werden bei den Apothekern die Karten neu gemischt: Alle drei Spitzenorganisationen rufen turnusgemäß ihre Mitglieder an die Wahlurnen, um über das Vorstandspersonal abzustimmen. In vielen Fällen dürfte alles beim Alten bleiben: Die Vorstände der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und der Bundesapothekerkammer (BAK) haben durchblicken lassen, dass sie für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stehen.


Den Anfang des Wahlreigens macht am 23. November die BAK. Jeweils eine Woche später folgen der DAV und die ABDA.

Anders als bei ABDA und DAV, die ihre Bewerber in einem sogenannten Wahlaufsatz vorab festlegen, können sich Kandidaten bei Vorstandswahlen der BAK noch am Wahltag in der Mitgliederversammlung aufstellen lassen. Zumindest theoretisch wären Ende ­November personelle Überraschungen möglich. Der derzeitige BAK-Präsident Andreas Kiefer hatte aber bereits Ende August angekündigt, erneut für das Amt zu kandidieren. Auch die weiteren Vorstandsmitglieder – Vizepräsident Thomas Benkert sowie die Beisitzer Georg Engel, Wolfgang Pfeil und Gabriele Regina Overwiening – wollen weitermachen. »Wir wollen unsere Arbeit für die Apotheker in Deutschland gerne fortsetzen«, sagte Kiefer damals der Pharmazeutischen Zeitung.

 

Der geschäftsführende Vorstand der BAK, bestehend aus Präsident, Vize und drei Beisitzern, wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Zwei Mitglieder müssen laut BAK-Satzung nicht-selbstständige beziehungsweise selbstständige Apotheker sein. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Fünftel aller Stimmen vertreten sind. Auf jede Mitgliedskammer entfallen zehn Grundstimmen, eine weitere auf je 350 Mitglieder jeder Kammer. Eine zusätzliche Stimme gibt es, wenn nach der Einteilung in 350er-Gruppen mehr als 175 Mitglieder übrig bleiben. Stichtag für die Stimmenberechnung ist jährlich der 1. Januar. Die Personenwahlen erfolgen geheim, es zählt die einfache Stimmenmehrheit. /

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