Geschäftsmäßige Sterbehilfe wird verboten |
11.11.2015 10:00 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Organisierte Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Der Bundestag stimmte vergangene Woche für einen entsprechenden Gesetzentwurf, den eine Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt hatte.
Treffen soll das Gesetz Sterbehilfe-Organisationen wie die des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch. Unter Strafe steht Beihilfe zum Suizid künftig immer dann, wenn sie kommerziell betrieben und auf Wiederholung angelegt ist. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Angehörige oder dem Patienten nahestehende Personen sollen den Betroffenen hingegen bei der Selbsttötung unterstützen können. Auch Ärzte, die im Einzelfall Hilfe zum Suizid leisten, sollen straffrei bleiben.
Der Abstimmung war eine emotionale Debatte vorausgegangen. Die Abgeordneten mussten über vier verschiedene Gesetzentwürfe entscheiden, die unterschiedliche Regelungen der Sterbehilfe vorsahen. Sie reichten von einer Liberalisierung bis hin zu einem kompletten Verbot des assistierten Suizids. Aufgrund der ethischen Bedeutung des Themas gab es keinen Fraktionszwang.
In einer gemeinsamen Erklärung lobten die katholische und die evangelische Kirche den Beschluss als Entscheidung für das Leben. »Das neue Gesetz schützt schwerkranke und ältere Menschen vor einem zunehmenden sozialen Druck, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden«, hieß es. Kritiker befürchten allerdings, dass künftig auch Ärzten etwa auf Palliativstationen Ermittlungen drohen. Denn auch deren Handeln ist theoretisch auf Wiederholung angelegt. Die Bundesärztekammer (BÄK) teilt diese Sorge nicht. Nach eingehender Prüfung könne man für die Ärzteschaft keine Gefahr der Kriminalisierung erkennen, so die BÄK. /