Pharmazeutische Zeitung online
Hospiz- und Palliativgesetz

Bessere Versorgung am Lebensende

11.11.2015  10:00 Uhr

Von Stephanie Schersch / Schwerkranke Patienten sollen künftig eine bessere Betreuung und mehr Unterstützung erhalten als bislang. Das hat der Bundestag vergangene Woche mit dem Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Abstimmung im Parlament. »Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten, ist ein Gebot der Menschlichkeit«, sagte er. Diese Unterstützung müsse deutschlandweit ausgebaut werden. Patienten sollen sich künftig auf eine verbesserte Versorgung verlassen können – egal, ob sie ihre letzte Lebensphase zu Hause, im Krankenhaus, in einem Pflegeheim oder Hospiz verbringen wollen.

Mit dem Gesetz erhalten stationäre Hospize in Zukunft mehr Geld. Die Krankenkassen sollen künftig 95 Prozent und nicht nur 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Darüber hinaus müssen sie für jeden betreuten Versicherten ab 2016 mindestens 261 Euro pro Tag zahlen, bisher lag dieser Mindestzuschuss bei rund 198 Euro.

 

Gerade auf dem Land sind ambulante Hospizdienste von besonderer Bedeutung. Auch sie sollen künftig höhere Zuschüsse erhalten, die Kassen sollen sich dabei nicht nur an den Personal-, sondern auch an den Sachkosten beteiligen. Damit fließen künftig etwa auch die häufig langen Anfahrtswege der Hospizdienste in die Berechnung der Zuschüsse ein.

 

Schätzungen zufolge sterben jährlich rund 400 000 Menschen im Krankenhaus. Lediglich 15 Prozent der rund 2000 Kliniken verfügen jedoch über eine eigene Palliativstation. Ab 2017 sollen diese Häuser mit den Kassen Zuschläge vereinbaren können, um ihren Patienten dennoch eine geeignete Schmerztherapie und Betreuung anzubieten. Dabei können sie etwa externe Hospizdienste mit der Sterbebegleitung beauftragen.

 

Auch in den Pflegeheimen soll die ambulante Hospizarbeit künftig eine größere Rolle spielen. So müssen die Heime verpflichtend mit Hospizdiensten zusammenarbeiten, um die Palliativversorgung ihrer Bewohner sicherzustellen. In der häuslichen Betreuung sollen Pflegedienste palliative Leistungen in Zukunft einfacher abrechnen können.

 

Bei der Abstimmung über das Gesetz enthielt sich lediglich die Linkspartei. Bereits heute stellten die Sozialkassen für einen Hospizplatz deutlich mehr Geld zur Verfügung als für die gleichen Betreuungsleistungen in einem Pflegeheim, sagte Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Linken. An dieser Situation ändere das Gesetz der Koalition nichts. »Es muss Schluss sein mit der Zweiklassenbetreuung«, forderte sie.

 

SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis bezeichnete die Novelle hingegen als wichtigen Baustein zur Verbesserung der Palliativversorgung. Elisabeth Scharfenberg (Grüne) sprach lediglich von einem kleinen Schritt. Das Gesetz sei bei Weitem kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. /

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