Pharmazeutische Zeitung online
Fachapotheker für Allgemeinpharmazie

Spezialist für die Offizin werden

12.11.2013  17:53 Uhr

Von Daniela Bussick / Jeder Apotheker weiß aus eigener Erfahrung, dass pharmazeutisches Wissen eine Halbwertzeit hat. Was gestern noch aktuell war, ist heute oftmals schon überholt. Wer sein Wissen kontinuierlich auffrischen und seine Kompetenz für die Arbeit in der öffentlichen Apotheke erweitern will, sollte die berufsbegleitende Weiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie wahrnehmen.

In der Weiterbildung Allgemeinpharmazie bauen Apotheker drei Kompetenzbereiche aus: pharmazeutische, persönliche und Management-Kompetenzen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der pharmazeutischen Kompetenzen. Hierbei spielt die fundierte pharmazeutische Beratung und Betreuung bei verschiedenen Indikationen, auch von besonderen Patientengruppen wie geriatrischen Patienten oder Kindern, die größte Rolle. Zudem werden die angehenden Fachapotheker intensiv im Medikations- und Interaktionsmanagement geschult. 

Im Bereich der Management-Kompetenzen wird das Wissen für die Betriebsführung und das Marketing einer Apotheke geschärft. Weitere Themen sind das Projekt- und das Qualitätsmanagement. Um die persönlichen Kompetenzen zu erweitern, werden die Weiterzubildenden insbesondere in der Mitarbeiterführung, Kommunikation und motivierenden Gesprächsführung fit gemacht.

 

Zuständig für die Weiterbildung sind die Apothekerkammern, in deren Weiterbildungsordnungen die rechtlichen Grundlagen verankert sind. Intere­ssierte müssen sich bei der zuständigen Kammer anmelden. Begonnen werden kann die mindestens dreijährige Weiterbildung von jedem, der an einer von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätte praktisch tätig ist und von einem Weiterbildungsermächtigten fachlich begleitet wird. Auch wer nicht in Vollzeit beschäftigt ist, kann problemlos in die Weiterbildung einsteigen, wobei sich die Weiterbildung aufgrund der Teilzeit anteilig verlängert.

 

Wie die Fortbildung abläuft

 

Zum Ablauf, den Inhalten und Anforderungen an die Weiterbildung hat die Bundesapothekerkammer detaillierte Empfehlungen erarbeitet, die einen bundeseinheitlichen Standard beschreiben und von den Apothekerkammern umgesetzt werden (www.abda.de/allgemeinpharmazie.html).

 

  • Seminare

Während der Weiterbildung sind spezielle Seminare in einem Umfang von mindestens 120 Zeitstunden zu besuchen. Manche sind verpflichtend, andere können aus dem bestehenden Angebot auswählt und eigene Schwerpunkte festlegt werden. Die Seminare werden zumeist von der eigenen Apothekerkammer organisiert, jedoch kann auch das Angebot anderer Kammern genutzt werden. Unter www.abda.de/weiterbildungskalender.html kann das vollständige Angebot recherchiert werden.

 

  • Praktische Aufgaben

Um das neu erworbene Wissen zu verfestigen, sind praktische Aufgaben zu bearbeiten und zu dokumentieren. Dazu muss aus jedem der drei Kompetenzbereiche mindestens eine Aufgabe bearbeitet werden. Diese sollte in Absprache mit der Apothekenleitung festgelegt werden, damit nicht nur der Weiterzubildende, sondern auch die Apotheke als Weiterbildungsstätte davon möglichst viel profitiert.

 

  • Weiterbildungszirkel

Relativ neu in vielen Kammern sind die Zusammenarbeit und der fachliche Austausch der Weiterzubildenden in regionalen Weiterbildungszirkeln. In diesen Zirkeln bearbeiten die Weiterzubildenden – zumeist unter Anleitung eines Moderators – ausgewählte Themen der Weiterbildung besonders intensiv. In einigen Kammern ist die Teilnahme freiwillig, in anderen verpflichtend. In der Regel finden mindestens zwei Zirkeltreffen pro Jahr statt. Prinzipiell kann alles bearbeitet werden, was thematisch zur »Allgemeinpharmazie« passt, zum Beispiel können Fallbeispiele aus der eigenen Praxis besprochen oder die Ergebnisse der Projektarbeiten diskutiert werden.

 

  • Projektarbeit und Prüfung

Gegen Ende der Weiterbildung schreibt der Weiterzubildende eine Projektarbeit zu einem selbstgewählten Thema. Abschließend stellt er seine Kompetenzen in einem Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss der Kammer unter Beweis. Nach erfolgreicher Absolvierung darf er sich fortan »Fachapotheker für Allgemeinpharmazie« nennen. Bislang haben bundesweit bereits 13 000 Apotheker diesen Titel erworben. /

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