So wird gewählt |
13.11.2012 18:17 Uhr |
Von Ev Tebroke / Drei Wahlen stehen aktuell an: Die Bundesapothekerkammer, der Deutsche Apothekerverband und die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wählen ihre Vorstände neu. Ein Überblick über unterschiedliche Kandidatenkür, Stimmverteilung und Wahl-Prozedere.
Vier Jahre sind um. So lang sind die Amtsperioden in den drei Bundesorganisationen. Ende 2012 werden nun die Spitzen aller drei Gremien neu gewählt. Den Anfang macht am 15. November die Bundesapothekerkammer (BAK), wo über die Nachfolge von Präsidentin Erika Fink entschieden wird. Im Gegensatz zu ABDA und DAV werden die Kandidaten für den Geschäftsführenden Vorstand (GfV) hier nicht im Vorfeld von den Mitgliedern vorgeschlagen, also kein Wahlaufsatz erstellt, sondern sie melden sich selbst.
Kandidatur am Wahltag
Für das Amt des Präsidenten stellt sich Andreas Kiefer, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, zur Wahl. Kiefer war bereits in der ablaufenden Wahlperiode Mitglied in den Geschäftsführenden Vorständen der ABDA und der Bundesapothekerkammer. Für den Vize-Posten kandidiert der Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, Thomas Benkert. Weitere Kandidaten können sich noch direkt am Wahltag in der Mitgliederversammlung aufstellen lassen.
In den Geschäftsführenden Vorstand der BAK, zusammengesetzt aus Präsident, Vize und drei Beisitzern, müssen mindestens jeweils zwei selbstständige und nicht-selbstständige Apotheker gewählt werden. Damit die Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, müssen, wie auch beim DAV und der ABDA, drei Fünftel aller Stimmen vertreten sein.
Bei der BAK entfallen auf jede Landesapothekerkammer zehn Grundstimmen, ferner auf je 350 Mitglieder jeder Kammer eine weitere Stimme. Dabei bekommt die Kammer eine weitere Stimme, wenn nach der Einteilung in 350er-Gruppen als Rest mehr als 175 Mitglieder übrigbleiben. So hat Bremen mit 507 Mitgliedern bei der Wahl elf Stimmen (zehn Grundstimmen plus eine Stimme), Bayern mit 13 443 Mitgliedern eine Stimmanzahl von 48 (zehn Grundstimmen plus 38 Stimmen). Stichtag für die Stimmenberechnung ist der 1. Januar des Wahljahres. Die Personenwahlen erfolgen geheim. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Stimmenthaltungen werden als nicht abgegebene Stimmen gezählt.
Als nächster Wahltermin steht danach am 27. November die Wahl zum GfV beim Deutschen Apothekerverband an. Die Mitgliederversammlung wählt Vorsitzenden, Vize und die drei Beisitzer aus dem Kreis der Vorstände der Mitgliedsorganisationen. Beim DAV können die Mitglieder vorab bis zu fünf Kandidaten vorschlagen. Erklären sich diese Kandidaten zur Wahl bereit, so werden alle Mitglieder in einem sogenannten Wahlaufsatz spätestens drei Wochen vor dem Termin über die aufgestellten Kandidaten informiert. Für das Amt des Vorsitzenden steht erneut der amtierende Präsident Fritz Becker vom Landesapothekerverband Baden-Württemberg bereit. Auch Dr. Rainer Bienfait vom Berliner Apothekerverband möchte weiterhin im Geschäftsführenden DAV-Vorstand bleiben. Als neue Kandidaten treten Claudia Berger vom Saarländischen Apothekerverein, Hans-Peter Hubmann vom Bayerischen Apothekerverband und Stefan Fink vom Thüringer Apothekerverband an.
Beim DAV hat jeder Mitgliedsverband zwei Grundstimmen. Darüber hinaus zählen jeweils 100 Mitgliedsapotheken als eine Stimme. Wenn am Ende der Rest größer ist als 50 Apotheken, gibt es eine weitere Stimme. Hier hätte Bremen bei 132 Mitgliedern und mit zwei Grundstimmen drei Stimmen. Bayern kann bei 2599 Mitgliedern insgesamt 28 Stimmen in die Waagschale legen. Stichtag für die Stimmenberechnung ist beim DAV der 1. Juli des Jahres. Wer nach der geheimen Wahl die einfache Mehrheit der Gesamtstimmenzahl hat, gilt als gewählt.
ABDA-Wahl
Am 6. Dezember werden schließlich die Spitzen der ABDA gewählt. Bereits drei Wochen zuvor wurde den Mitgliedern auch hier per Wahlaufsatz die Kandidatenaufstellung bekannt gegeben. Zur Wahl stehen der amtierende ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt von der Sächsischen Landesapothekerkammer, der für das Amt des Präsidenten kandidiert, sowie für das Amt des Vizepräsidenten Thomas Preis vom Apothekerverband Nordrhein und Mathias Arnold vom Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt. Als Vertreterin der Mitarbeiter kandidiert erneut Karin Graf.
Stimmverteilung
Die ABDA zählt 17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbände zu ihren Mitgliedern. Dabei ist Nordrhein-Westfalen in Nordrhein und Westfalen-Lippe aufgeteilt. Die Stimmverteilung in der MV richtet sich nach den Kammerbezirken. Auf jeden Bezirk entfallen sechs Grundstimmen. Darüber hinaus kommt auf je 100 Apothekerinnen und Apotheker des jeweiligen Kammerbezirks eine weitere Stimme. Für angebrochene 100 gibt es eine weitere Stimme, wenn die Zahl 50 überschritten ist. Stichtag für die Berechnung der Stimmen ist der 1. Januar des Jahres.
Innerhalb des Kammerbezirks entscheiden die Mitgliedsorganisationen selbst, wie viele Stimmen von der Kammer, wie viele vom Verband kommen. Beispielsweise hat Bremen bei 507 Mitgliedern in der MV der ABDA insgesamt 11 Stimmen, davon kommen 8 Stimmen von der Kammer und 3 vom Verband. Die Bayern haben bei 13 443 Mitgliedern insgesamt 140 Stimmen, davon 94 aus der Kammer und 46 von Verbandsseite. Die auf eine Mitgliedsorganisation entfallenen Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden: Im Fall Bremen bekommt die Kammer eine Stimmkarte, die acht Stimmen zählt, der Verband eine Stimmkarte mit einem Wert von drei Stimmen. Die Abstimmung erfolgt geheim.
Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint und darüber hinaus mindestens die Hälfte der Mitgliedsorganisationen für ihn gestimmt hat. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden als nicht abgegebene Stimmen gezählt. Stehen in einem Wahlgang mehr als zwei Kandidaten zur Wahl und erreicht kein Kandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen oder wird das Quorum nicht erreicht, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus. Die Wahl wird dann unmittelbar unter den verbleibenden Kandidaten fortgesetzt. Stehen bei der Wahl zum GfV höchstens zwei Kandidaten zur Wahl, so kann es passieren, dass beide Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen haben, oder der Kandidat, auf den die Mehrheit der Stimmen entfällt, das Quorum nicht erfüllt. In diesem Fall muss die Wahl innerhalb von sechs Wochen im Rahmen einer außerordentlichen MV wiederholt werden.
Die Gewählten übernehmen ihr Amt am 1. Januar 2013. Die Amtszeit von ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und BAK-Präsidentin Erika Fink endet deshalb auch erst am 31. Dezember 2012. /