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Fehler korrigieren

13.11.2006  11:16 Uhr

Fehler korrigieren

Im vorauseilenden Gehorsam hatte die rot-grüne Bundesregierung im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2004 den Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubt. Das hat sich nun als gravierender Fehler erwiesen. Wie das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 7. November zur Rezeptsammlung in dm-Märkten zeigt, kann offensichtlich wegen der augenblicklichen Gesetzeslage die Aushändigung von Arzneimitteln an den Endverbraucher außerhalb einer Apotheke gerichtlich nicht mehr verhindert werden.

 

Zwangsläufig muss gefragt werden, warum der Gesetzgeber bei der Arzneimittelabgabe weiterhin strenge Anforderungen an die Apotheken stellt, die von anderen möglichen Abgabestellen, wie Drogeriemärkten, Tankstellen etc. nicht eingehalten werden müssen. Zum Beispiel darf die Übergabe von Arzneimitteln an den Patienten in Apotheken nur durch pharmazeutisches Personal erfolgen, während der Patient in der dm-Filiale weder bei der Rezeptabgabe noch bei der Arzneimittelabholung mit pharmazeutischem Personal in Berührung kommt und somit auch nicht beraten wird.

 

Die bisher auch von der Politik hochgehaltene Arzneimittelsicherheit ist damit ausgehebelt. Apothekenrecht und die Apothekenpflicht verlieren ihre Legitimation. Das hat gravierende Folgen für die sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung.

 

Wenn die Politik noch ernst genommen werden will, muss sie den Fehler korrigieren. Es ist einfach schizophren, auf der einen Seite sich über Arzneimittelmehr- und -fehlgebrauch zu beschweren, das Ausmaß der Arzneimittelabhängigkeit lautstark zu kritisieren und andererseits den Zugang zu Arzneimitteln auf verantwortungslose Weise zu erleichtern. Das ist besonders schädlich, weil nach Meldung der EU-Kommission die Zahl der Arzneimittelfälschungen, die vor allem aus Indien und Südostasien nach Europa kommen, enorm zugenommen hat. Eine halbe Million falscher Arzneimittel wurden innerhalb eines Jahres sichergestellt, darunter nicht nur Potenzmittel, sondern auch Antibiotika, Cholesterolsenker und Krebsmittel. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik die Arzneimittelsicherheit mit der Durchlöcherung des Vertriebsweges nicht noch weiter schwächen.

 

Die Zeit, den Fehler zu korrigieren, ist jetzt genau richtig. Die Anhörungen zum von der Regierung als »Jahrhundertreformgesetz« hochgejubelten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) laufen gerade. Das Gesetz ist in seiner Endfassung noch nicht geschrieben, sodass die Politik die Chance hat, mit dem GKV-WSG auch den Fehler mit dem Vertriebsweg aus dem GMG zu eliminieren.

 

Die exakte Formulierung hat der Europäische Gerichtshof im Prinzip in seiner Entscheidung im Verfahren »Apothekerverband gegen DocMorris« schon vorgegeben. Das Gericht entschied, dass nur der Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln nicht verboten werden darf. Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten darf dagegen sehr wohl verboten werden, wenn er sich begründen lässt. Dass dies kein Problem ist, zeigt allein ein Blick in die Zeitungen der vergangenen Woche.

 

Professor Dr. Hartmut Morck

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