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Kiefer

EuGH-Urteil gefährdet Solidarprinzip

Datum 01.11.2016  10:02 Uhr

Von Katja Egermeier / Das EuGH-Urteil vom 19. Oktober, das ausländischen Versandapotheken erlaubt, die gesetzlich festgelegten Preise für Rx-Arzneimittel zu unterlaufen und Patienten mit Boni zu locken, zerstört das Solidarprinzip der GKV.

 

Darauf weist der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, in einer Pressemeldung hin. »Um Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen wir das verhindern«, sagte er. Er wolle dafür kämpfen, »dass die einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben«.

 

Hintergrund seiner Bedenken ist folgendes Szenario, das laut Kiefer nach dem Urteil des EuGH nicht zu verhindern ist: Reicht ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer ausländischen Versandapotheke ein Rezept ein, muss er keine Zuzahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: »Damit würden zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur komplett auf Kosten der Solidargemeinschaft versorgt, sie könnten durch das Einlösen eines Kassenrezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine Perversion des Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke seiner Wahl erhält.«

 

Die Kosten für Arzneimittel werden nach dem Sachleistungsprinzip von der GKV erstattet. Versicherte bezahlen in der Regel nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Arzneimittelpreises, maximal aber 10 Euro. Die Zuzahlung wird von Apotheken eingezogen und in voller Höhe an die GKV abgeführt. Bundesweit gibt es rund 6,7 Millionen gesetzlich Versicherte, die durch ihre jeweilige Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind. /

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