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Arzneimittelverkauf

dm verliert Rechtsstreit

Datum 01.11.2016  10:02 Uhr

Von Anna Pannen / Nicht nur Versandapotheken, auch Drogerien ist das Apothekenmonopol ein Dorn im Auge. In Österreich will die Drogeriemarktkette dm alle rezeptfreien Medikamente verkaufen dürfen. Ein erster Vorstoß in diese Richtung ist nun jedoch gescheitert.

Die Drogeriemarktkette dm hat in Österreich einen Gerichtsstreit um den Verkauf von Arzneimitteln verloren. Das ist einem Beschluss des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VFGH) zu entnehmen. 

 

dm hatte in einem Antrag an den VFGH beklagt, das österreichische Arzneimittelgesetz sowie das Apothekengesetz verletzten das Recht von Drogeriemarktketten auf Freiheit der Erwerbsausübung und Gleichheit vor dem Gesetz. In Zukunft wolle man nicht nur bestimmte Medikamente verkaufen, sondern das Sortiment auf »alle nicht der Rezeptpflicht unterliegenden Arzneimittel« ausdehnen.

 

Der VFGH wies diesen Antrag nun als nicht zulässig zurück. Allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern aus formellen Gründen. dm habe in seinem Antrag die Aufhebung oder Veränderung einzelner Paragrafen beantragt, dabei aber wichtige andere Paragrafen außer Acht gelassen, die ebenfalls den Verkauf von Arzneimitteln in Drogerien ausschließen, so das Gericht. In diesen Paragrafen gehe es unter anderem darum, dass Pharmahersteller und Großhändler Drogerien erst gar nicht mit bestimmten Medikamenten beliefern dürfen.

 

Der Antrag von dm sei unvollständig, da Anträge stets so gestellt werden müssten, dass im Falle seines Erfolgs die behauptete Verfassungswidrigkeit tatsächlich beseitigt wäre, und zwar an allen betreffenden Stellen des Gesetzes, erklärten die Richter in ihrer Begründung.

 

Wenig beeindruckt

 

dm-Geschäftsführer Harald Bauer zeigte sich wenig beeindruckt von der Schlappe vor Gericht. Immerhin hätten die Richter den Antrag »grundsätzlich für prüfenswert erachtet«, sagte er. Das sei ein erster wichtiger Erfolg. Man werde den Antrag nun erweitern und erneut einreichen. Unterstützt sieht sich Bauer auch durch den EuGH, der kürzlich entschieden hatte, die deutsche Preisbindung für Rx-Arzneien verstoße gegen geltendes Recht. »Dies muss wohl auch für den Bereich der rezeptfreien Arzneien ­gelten und für den stationären Verkauf in der Drogerie, der im Vergleich zum Vertrieb im Internet deutlich sicherer gestaltet werden kann«, sagte Bauer. /

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