Pharmazeutische Zeitung online
Großhandelskonditionen

Skonto-Prozess geht in die nächste Runde

28.10.2015  09:34 Uhr

Von Ev Tebroke / Der sogenannte Skonto-Streit zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Pharmagroßhändler AEP geht in die nächste Instanz. Das Landgericht Aschaffenburg hat die Klage der Wettbewerbshüter gegen die Großhandelskonditionen von AEP zwar abgewiesen. Die Klägerseite strebt aber eine Grundsatzentscheidung an.

Nun wird sich das Oberlandesgericht Bamberg mit der Frage beschäftigen, ob Skonti vor dem Hintergrund der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zulässig sind und ob grundsätzlich Skonti mit Rabatten gleichzusetzen sind. »Wir werden auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen«, bestätigte Christiane Köber aus der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale auf Anfrage der PZ. Man müsse nun zunächst die Urteilsgründe abwarten, um entsprechend darauf zu reagieren, so die Juristin.

Im Kern geht es bei der gerichtlichen Auseinandersetzung darum, ob und inwiefern die Skonti, die der Großhändler Apotheken bietet, gegen die AMPreisV verstoßen. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale überschreitet der Großhändler mit seinen Einkaufskonditionen die zulässige Höchstgrenze für Preisnachlässe. Laut AMPreisV dürfe ein Großhändler seinen Kunden Rabatte auf dem Einkaufspreis nur im Rahmen der sogenannten Großhandelsmarge in Höhe von maximal 3,15 Prozent bieten, so die Auffassung der Kläger. Dabei macht es für sie keinen Unterschied, ob es sich bei den Preisnachlässen um Skonti oder um Rabatte handelt.

 

AEP sieht sich bestätigt

 

AEP gewährt seinen Kunden jedoch auf Rx-Artikel bis 70 Euro 3 Prozent Rabatt und zusätzlich 2,5 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb einer Frist von zehn Tagen. Bei teureren Produkten gewährt der Händler in diesem Zahlungszeitraum 2 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Damit liegt der Preisnachlass in beiden Fällen über der per Verordnung festgesetzten Höchstspanne.

 

AEP sieht nun mit dem Gerichtsentscheid sein Preismodell bestätigt. Das Landgericht habe mit der Abweisung der Klage eindeutig klargemacht, dass ein Skonto keinesfalls mit einem Rabatt gleichzusetzen sei, hieß es in einer Pressemitteilung des Großhändlers. Skonto sei laut Landgericht die Belohnung für ein verkürztes Zahlungsziel und damit an eine Bedingung geknüpft. Darüber hinaus habe das Landgericht festgestellt, dass es seiner Ansicht nach keine Vorgabe gibt, inwieweit der Großhandel den Apotheken preislich entgegenkommen darf.

 

Die Wettbewerbszentrale hatte mehrfach betont, dass sie mit der Klage grundsätzlich die Rechtmäßigkeit gängiger Skonto-Modelle des Pharmagroßhandels juristisch prüfen lassen möchte und dabei eine höchstrichterliche Entscheidung anstrebt. Denn bislang ist die Rechtsprechung aus Sicht des Kontrollorgans in einigen Punkten nicht eindeutig. Es handele sich daher nicht um ein Vorgehen gegen den Großhändler AEP an sich, sondern das Unternehmen werde aufgrund seiner transparenten Preispolitik exemplarisch herangezogen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa