Regierung gegen weiteren Tatbestand |
28.10.2015 09:34 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Die Bundesregierung will den Katalog der besonders schweren Fälle von Bestechung im geplanten Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen nicht erweitern. Das geht aus ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat Ende September vorgelegt hatte.
Mit dem Gesetz will die Koalition den schwarzen Schafen im Gesundheitswesen das Handwerk legen. Bestechung und Bestechlichkeit sollen demnach künftig mit Geldbußen und bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Dazu sollen im Strafgesetzbuch zwei neue Tatbestände für Korruption im Gesundheitswesen entstehen. Für besonders schwere Fälle sieht der Gesetzentwurf bis zu fünf Jahre Gefängnis als Strafe vor. Als schwer gilt ein Fall demnach, wenn der versprochene Vorteil besonders groß ist oder die Täter gewerbsmäßig handeln.
Den Bundesländern geht das nicht weit genug. Sie hatten Ende September gefordert, verschärfte Strafen sollten etwa korrupten Ärzten oder Apothekern auch dann drohen, wenn aufgrund der Tat die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung besteht. Solche Fälle müssten daher in den Katalog der schweren Straftaten aufgenommen werden. Aus Sicht der Regierung ist das nicht erforderlich. Zwar ist auch sie der Meinung, Taten, bei denen die Gesundheit der Patienten in erhebliche Gefahr gerät, sind in der Regel besonders gravierend. Aus diesem Grund habe man jedoch bereits in der Begründung zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass entsprechende Fälle als schwer zu werten seien, heißt es. »Das erscheint ausreichend.«
Auch aus praktischer Sicht hält die Regierung eine Erweiterung des Katalogs für schwierig. So sollen die besonders schweren Fälle von Korruption in § 300 des Strafgesetzbuchs verankert werden. Dieser regelt jedoch grundsätzlich die Strafen bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Das Tatbestandsmerkmal einer erheblichen Gesundheitsgefahr wäre hingegen einseitig nur auf das Gesundheitswesen ausgelegt, so die Bundesregierung.
In ihrer Stellungnahme hatten die Länder darüber hinaus vorgeschlagen, auch der Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung das Recht einzuräumen, Strafanträge bei Korruptionsverdacht zu stellen. Diesen Vorschlag will die Bundesregierung immerhin prüfen. In die Klärung will sie dabei grundsätzlich »alle Träger gesundheitsbezogener Leistungen aus dem Bereich der Gesetzlichen Sozialversicherung«, die entsprechenden privaten Versicherungsunternehmen sowie die Beihilfe für Beamte einbeziehen. /