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Apothekenhonorar

Ministerium schreibt Projekt aus

28.10.2015  09:34 Uhr

Von Stephanie Schersch / Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat das Forschungsvorhaben zur Anpassung des Apothekenhonorars nun offiziell ausgeschrieben. Die ABDA soll sich immerhin über einen Beirat an dem Projekt beteiligen können. Ergebnisse werden vermutlich nicht vor Sommer 2017 vorliegen.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen Experten ein allgemein anerkanntes Konzept aufstellen, das »zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel« dient, wie es in der Ausschreibung heißt. Dabei sollen am Ende eine solide Datengrundlage sowie geeignete Berechnungs- und Analysemethoden vorliegen. Zudem sollen die Forscher sofern möglich auch Aussagen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen sowie zur praktischen Anwendung des Konzepts treffen.

Ihre Annahmen müssen die Experten »entweder durch empirische Analysen oder durch Plausibilitätsüberlegungen« begründen. In jedem Fall verlangt das BMWi eine »nachvollziehbare Dokumentation«.

 

Eine Datengrundlage soll grundsätzlich für alle in der AMPreisV geregelten Zuschläge erarbeitet werden. Dazu zählen neben der Packungspauschale etwa auch die Gebühren für die Herstellung von Rezepturen und die Dokumentation bei der Abgabe von Betäubungsmitteln. Die Aufschläge für Tierarzneimittel sollen hingegen nicht in die Analyse einfließen.

 

Zunächst sollen die Forscher ermitteln, welche Daten und Quellen bereits vorliegen und wo gegebenenfalls Defizite bestehen. Anschließend sollen sie ein Konzept vorlegen, das diese Lücken schließt. Das Ministerium wünscht sich dabei eine »aktualisierbare« Datengrundlage. »Sie soll mit vertretbarem Aufwand durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) fortgeschrieben werden können«, heißt es. Darüber hinaus sollen grundsätzlich verschiedene alternative Berechnungswege aufgestellt werden.

 

Bis Mitte Dezember haben die Bewerber Zeit, ihre Unterlagen einzureichen. Wer den Auftrag erhält, will das Ministerium bis spätestens Mitte März entscheiden. Das Projekt soll anschließend 18 Monate lang laufen. Bei diesem Zeitplan scheint klar, dass die Vergütung der Apotheker vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 nicht mehr steigen wird. Das gilt aller Voraussicht nach nicht nur für die Packungspauschale, sondern auch mit Blick auf die weiteren Honorarforderungen der Apotheker, da das BMWi alle Komponenten der Preisverordnung gemeinsam auf den Prüfstand stellen will.

 

Das Forschungsvorhaben soll grundsätzlich ein Beirat begleiten, über den die betroffenen Ressorts und Verbände in den Prozess eingebunden werden. Dazu dürfte in jedem Fall die ABDA zählen, der Vorsitz liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Etwa alle drei Monate sollen sich die Experten mit dem Gremium in Berlin zusammensetzen und den Stand ihrer Arbeit erläutern. Darüber hinaus müssen sie in regelmäßigen Abständen Zwischenberichte vorlegen. /

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