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Ärzte fordern Einschränkungen für Heilpraktiker

Datum 25.10.2017  09:18 Uhr

Von Anna Pannen / Deutsche Ärzte halten die geplante Reform der Vorschriften für angehende Heilpraktiker für nicht weitreichend genug. Die Neuformulierung des entsprechenden Textes sei eine »in jeder Hinsicht unzureichende Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung«, erklärte die Bundesärzte­kammer (BÄK) in einer Stellungnahme.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte zusammen mit den Bundesländern die seit 1992 geltenden »Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern« überarbeitet und einen Neuentwurf vorgelegt. Grund: In den vergangenen Jahren waren in Deutschland mehrfach Patienten durch Behandlungen von Heilpraktikern in Gefahr geraten. Für Schlagzeilen sorgte vor allem ein Fall im Jahr 2015, bei dem eine Heilpraktikerin in Niedersachsen 27 Patienten Halluzinogene ausgehändigt hatte. Ein anderer Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit Brombrenztraubensäure behandelt. 

Im Entwurf der neuen Leitlinien stellen BMG und Länder nun klar, dass Heilpraktiker nur Tätigkeiten ausüben dürfen, die sie auch beherrschen. Anwärter für den Heilpraktikerberuf müssten in Prüfungen beweisen, dass sie »die medizinrechtlichen Grenzen sowie Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden« kennen, heißt es in dem Papier. Sie sollten außerdem Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pharmakologie nachweisen, Laborwerte verstehen und ihre eigenen Fähigkeiten und deren Grenzen einschätzen können. Erst dann seien sie in der Lage »eine berufsbezogene Diagnose zu stellen und daraus einen Behandlungsvorschlag herzuleiten, der keine Gefährdung der Patientengesundheit erwarten lässt«, so der Leitlinien-Text.

 

Den Ärzten gefallen solche Formulierungen überhaupt nicht. Bei den Patienten entstehe so die falsche Erwartung, dass sie sich in die Hände eines Geprüften begeben, heißt es in der BÄK-­Stellungnahme. BMG und Länder hätten völlig verkannt, welches Ausmaß an Wissen notwendig sei, um einen Heilberuf ausüben zu können, ohne Patienten in Gefahr zu bringen, so die BÄK weiter. Die überarbeiteten Leitlinien sorgten jedenfalls nicht dafür, dass Patienten künftig vor Gefahren durch die Behandlung bei einem Heilpraktiker geschützt sind.

 

Der BÄK zufolge wäre das nur möglich, wenn die erlaubten Tätigkeiten von Heilpraktikern deutlich eingeschränkt werden. Sie sollten etwa keine Krebspatienten mehr behandeln und generell keine invasiven Maßnahmen durchführen dürfen, fordern die Ärzte. /

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