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Organspende

Weniger Spender, mehrere Gründe

Datum 22.10.2012  22:11 Uhr

Von Christina Hohmann-Jeddi / In diesem Jahr gab es in Deutschland bislang weniger Organspenden als in den Jahren zuvor. Dazu haben mit Sicherheit die Skandale um das Vergabeverfahren in einigen Kliniken geführt. Sie sind aber nicht der einzige Grund für den wachsenden Mangel an Spenderorganen.

Von Januar bis September dieses Jahres zählte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 829 Post-mortem-Organspender. Das sind 71 weniger als im Vorjahreszeitraum, informiert die Organisation in ihrem Quartalsbericht. Obwohl es immer wieder zu Schwankungen in der Entwicklung der Zahlen komme, sei »eine Verunsicherung der Menschen spürbar und ernst zu nehmen«, heißt es in einem nun veröffentlichten Statement.

Demnach waren »die Monate des dritten Quartals 2012 stark geprägt von den anhaltenden Manipulationsvorwürfen gegenüber einzelnen Transplantationszentren«. Diese hätten das Vertrauen der Menschen massiv erschüttert. Die eigentlichen Leidtragenden der Skandale seien die Patienten, die jetzt länger oder gar vergeblich auf ein Spenderorgan warten müssten, so die DSO. Nun sei es wichtig, vorhandene Zweifel auszuräumen und jegliche Verdachtsfälle lückenlos aufzuklären. Hierzu sind im September flächendeckende Kontrollen aller 47 Transplantationszentren angelaufen. Gerade jetzt dürfe die Bereitschaft zur Organspende nicht infrage gestellt werden. Die DSO appelliert: »Jedes Spenderorgan kann das Leben eines schwerkranken Menschen retten.«

 

Patientenverfügung als Problem

 

Doch die Manipulationsvorwürfe sind nur ein Aspekt. Als weiteres Problem gilt die zunehmende Zahl an Patientenverfügungen. Diese haben zwar mit der Erklärung zur Organspende eigentlich nichts zu tun, weil sie den Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen vor dem Tod regeln. Doch in vielen Fällen sind sie ein Hindernis für eine spätere Organentnahme. Der Grund: Für die postmortale Organspende kommen nur Spender infrage, deren Hirntod eindeutig festgestellt ist, die noch künstlich beatmet werden und deren Blutkreislauf aufrechterhalten wird. Wer solche lebenserhaltenden Maßnahmen bereits im Sterbeprozess ausschließt, macht eine Organentnahme medizinisch unmöglich, selbst wenn ein Spendeausweis vorliegt.

 

Das sollte bei der Erstellung der Patientenverfügung berücksichtigt werden. So rät zum Beispiel der Verein Lebertransplantierte Deutschland auf seiner Website, in Patientenverfügungen ausdrücklich auf die Bereitschaft zur Organspende hinzuweisen und hierfür notwendige Maßnahmen zuzulassen.

 

Wie relevant dieser Aspekt ist, zeigt zum Beispiel eine Untersuchung von Medizinern der Universitätskliniken Mainz, Essen und Heidelberg. Insgesamt starben zwischen April 2010 und März 2011 in diesen Kliniken 544 Patienten an Hirnschäden. In knapp einem Drittel der Fälle (30 Prozent) gab es eine Therapielimitierung, nur bei 11 Prozent der Patienten wurde der Hirntod diagnostiziert. Das berichten die Ärzte um Johannes W. Rey von der Universität Mainz in der »Deutschen Medizinischen Wochenschrift« (doi: 10.1055/s-0032- 1305313).

 

Fehlende Zustimmung zur Entnahme

 

In der Allgemeinbevölkerung ist dieser Prozentsatz noch deutlich geringer: Bei nur 3 Prozent aller Verstorbenen kommt es zu einer Hirntoddiagnose. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der DSO, die im Fachjournal »Das Krankenhaus« (104(3), Seite 277) publiziert wurde. Und von diesen Patienten kommen viele für eine Organentnahme nicht infrage, weil sie medizinische Kontraindikationen aufweisen, lebenserhaltende Maßnahmen ausgeschlossen oder ihre Bereitschaft zur Organspende nicht erklärt haben.

 

Vor allem die fehlende Zustimmung ist ein Problem. Nur etwa ein Viertel der Deutschen besitzt bislang einen Organspendeausweis. Die Situation verbessern soll die Organspende­reform, die zum 1. November in Kraft treten wird. Der darin enthaltenen Entscheidungslösung zufolge sollen Krankenkassen und andere Stellen alle Bundesbürger über 16 Jahren regelmäßig zur Organspende informieren und über ihre Spendebereitschaft befragen. Das Ergebnis soll unter anderem auf der elektronischen Gesundheitskarte festgehalten werden. /

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