Pharmazeutische Zeitung online

Gericht entzieht »Zur Rose« Versanderlaubnis

26.10.2010  17:53 Uhr

PZ / Die Versandapotheke »Zur Rose« muss ihr Geschäft womöglich bald einstellen. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt ist die Versanderlaubnis der Apotheke ungültig. Das Gericht gab damit einem Apotheker aus Magdeburg Recht, der gegen das Landesverwaltungsamt von Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde geklagt hatte.

Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Zuerst sollen die Prozessbeteiligten informiert werden, sagte ein Pressesprecher des Gerichts der Pharmazeutischen Zeitung. »Zur Rose« kooperiert in Deutschland mit einem Apotheker, der über eine seiner Filialen das Versandgeschäft für das von schweizerischen Ärzten gegründete Unternehmen abwickelt.

Aktuell hat das Urteil keine Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, denn das OVG hat eine Revision zugelassen. Erst wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, erlischt die Versanderlaubnis tatsächlich. Bis dahin dürfte noch einige Zeit vergehen. Aller Voraussicht nach werden »Zur Rose« oder der Magdeburger Kooperationspartner beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) eine Revision beantragen.

 

Nach Prognose des Gerichtssprechers dürfte dann mindestens noch ein Jahr bis zur BVG-Entscheidung vergehen. Die Zeitspanne könnte sogar noch deutlich länger werden, falls das BVG den Europäischen Gerichtshof zur Klärung möglicher europarechtlicher Fragen anruft. Da in der Verhandlung vor dem OVG bereits europarechtliche Aspekte angesprochen worden seien, könne dies nicht ausgeschlossen werden, sagte der OVG-Pressesprecher. / 

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