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Apothekenhonorar

Vorerst kein Vergütungsplus

13.10.2015  16:32 Uhr

Von Stephanie Schersch / Auf eine mögliche Anpassung ihres Fixhonorars müssen die Apotheker vermutlich noch eine ganze Weile warten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will vor einer Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zunächst Gutachter damit beauftragen, die dafür erforderlichen Daten zusammenzustellen. Der Prozess könnte stolze 24 Monate in Anspruch nehmen.

Eine Anhebung der Vergütung noch vor der nächsten Bundestagswahl scheint damit endgültig vom Tisch. Die Apotheker hatten in den vergangenen Monaten immer wieder auf eine Anpassung des Fixums gedrängt. Zudem wünschen sie sich eine gesetzliche Garantie, dass ihre Vergütung künftig automatisch etwa einmal im Jahr überprüft wird. Im Ressort von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sieht man in diesem Punkt offenbar keinen unmittelbaren Handlungsdruck. Man wolle zunächst ein Forschungsvorhaben ausschreiben, um »eine belastbare und gesicherte Datenbasis zu schaffen«, teilte ein Ministeriumsprecher mit.

Auf dem Prüfstand

 

Neben dem Fixum sollen dabei offensichtlich auch die weiteren Bestandteile der AMPreisV auf den Prüfstand kommen. So seien in der Vergangenheit lediglich einzelne Preisregelungen inspiziert und angepasst worden, hieß es. »Eine zeitgleiche Überprüfung aller in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preiszuschläge und Preise zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen einer Revision der Verordnung erfolgte bisher jedoch nicht.«

 

In der AMPreisV sind unter anderem auch die Gebühren für die Herstellung von Rezepturen und die Abgabe von Betäubungsmitteln geregelt. Beide Zuschläge sind aus Sicht der Apotheker zu gering, seit Langem drängen sie daher auch in diesen Punkten auf eine Anpassung der Vergütung. Mit der Ankündigung des Wirtschaftsministeriums, alle Komponenten der Preisverordnung gemeinsam überprüfen zu wollen, könnten nun auch diese Forderungen der Apotheker vorerst auf Eis liegen. Völlig eindeutig lässt sich das aus der Stellungnahme des Ministeriums aber nicht entnehmen.

 

Über die Datengrundlage für die Anpassung des Fixhonorars hatte es in der Vergangenheit mehrfach Streit gegeben. So ist die derzeitige Berechnungsmethodik des BMWi aus Sicht der Apotheker fehlerhaft und leistungsfeindlich, das Ministerium wiederum wollte die vonseiten der ABDA vorgelegten Daten nicht akzeptieren. Bislang gebe es keine systematische Zusammenstellung von Zahlen »sowie ein systematisches, anerkanntes Verfahren zur Generierung der erforderlichen Daten für die einzelnen in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preise und Preiszuschläge«, so der BMWi-Sprecher.

 

»Fundierte Methodik«

 

Mit dem Forschungsvorhaben soll sich das ändern. Externe Gutachter sollen dabei ein Konzept für künftige Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung erstellen. In Zukunft wolle man damit auf »eine fundierte Berechnungsmethodik einschließlich einer soliden, allgemein anerkannten Datengrundlage« zugreifen können. Das BMWi will das Vorhaben in Kürze ausschreiben. Wie lange das Gutachten in Anspruch nehmen wird, könne erst feststehen, wenn konkrete Angebote für das Forschungsvorhaben vorlägen, so der Sprecher. Nach bisherigen Erfahrungen und der Einschätzung von Experten beanspruche ein solches Projekt jedoch einen »Zeitrahmen von maximal 24 Monaten«.

 

Noch beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Politik davor gewarnt, auf Zeit zu spielen. Zwar war das Fixhonorar der Apotheker zuletzt 2013 erstmals seit 2004 angepasst worden. Man dürfe jedoch nicht zulassen, »dass das erreichte Niveau jetzt für weitere 10 Jahre eingefroren und die Apotheker damit von einer insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes abgekoppelt werden«, so Schmidt.

 

Ähnlich hatte sich der Chef des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker, geäußert. »Regelmäßige Honoraranpassungen, die auch die Kostenentwicklungen widerspiegeln, sind bei anderen Leistungserbringern eine jährliche Selbstverständlichkeit«, hatte er gesagt. Die Apotheker erwarteten daher nun zu Recht Taten der Politik. Zugleich hatte Becker eine faire Berechnungsgrundlage für die Erhöhung des Fixums eingefordert. Ob das Forschungsvorhaben am Ende tatsächlich eine solche Methodik liefert, bleibt abzuwarten. /

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