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Häufige Nebenwirkungen sind seltener als gedacht

15.10.2013  17:21 Uhr

Von Annette Mende / Wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, bei der Einnahme eines Arzneimittels eine bestimmte Nebenwirkung zu erleiden, muss im Beipackzettel angegeben sein. Begriffe wie »häufig«, »gelegentlich« und »selten« bezeichnen dabei fest definierte Häufigkeiten. Diese sind in den allermeisten Fällen sehr viel geringer als das, was man sich normalerweise unter den Begriffen vorstellt.

Das führt dazu, dass die Gefahr von Nebenwirkungen überschätzt wird – und zwar auch von Fachleuten wie Ärzten und Apothekern. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die aktuell im »Deutschen Ärzteblatt« erschienen ist (doi: 10.3238/arztebl.2013.0669).

 

An der postalischen Befragung beteiligten sich 350 Ärzte, 107 Apotheker und 141 Juristen. Die Teilnehmer wurden zunächst gebeten, 20 verbale Wahrscheinlichkeitsausdrücke ohne medizinischen Kontext spontan in Prozentangaben umzuwandeln. In der Liste fanden sich neben Begriffen wie »selten« und »häufig«, für die im Zusammenhang mit Nebenwirkungen feste Definitionen existieren, auch Ausdrücke wie »möglicherweise«, »fraglos« und »unklar«. In einer zweiten Aufgabe wurden die Begriffe »häufig«, »gelegentlich« und »selten« in medizinischem Kontext verwendet und die Teilnehmer waren aufgefordert, die entsprechenden Häufigkeiten in Prozent anzugeben.

Bei der Auswertung der Antworten legten die Autoren die Begriffsdefini­tionen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugrunde. Demnach ist etwa eine Nebenwirkung häufig, wenn sie bei 1 bis < 10 Prozent der Behandelten zu erwarten ist. Sowohl Ärzte als auch Apotheker assoziierten mit dem Begriff »häufig« jedoch ohne medizinischen Kontext eine 75-prozentige Wahrscheinlichkeit; im Zusammenhang mit einer medizinischen Fragestellung lagen die Schätzungen mit 60 Prozent (Ärzte) beziehungsweise 50 Prozent (Apotheker) zwar näher an der Definition, waren aber immer noch deutlich zu hoch.

 

Standardisierte Häufigkeitsangaben von Nebenwirkungen sind unerlässlich, um die mit der Einnahme eines Arzneimittels verbundenen Risiken abschätzen zu können. Die Definitionen der Begriffe nach BfArM entsprechen jedoch nicht dem alltäglichen Gebrauch, so das Fazit der Autoren. Sie empfehlen, die im Beipackzettel enthaltene Kodierung so zu überarbeiten, dass die verbalen Umschreibungen eher dem umgangssprachlichen Verständnis von Wahrscheinlichkeiten entsprechen.

 

Dies könnte in der Praxis vielfach die Compliance verbessern. Frühere Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass auch Patienten das Risiko von Nebenwirkungen aufgrund der Angaben im Beipackzettel oft überschätzen. Diese Fehlinterpretation führt nicht selten dazu, dass Betroffene ein verordnetes Medikament nicht einnehmen. /

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