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Pharmazeutische Schaumweinsteuer

16.10.2012  18:06 Uhr

Das Finanzpolster der Krankenkassen ist so dick wie nie zuvor. Viele Sparmaßnahmen, die mit dem AMNOG eingeführt wurden, sind daher mittlerweile überflüssig und gehören abgeschafft. Das forderte Wolfgang Späth, Vorstandsvorsitzender von Progenerika. Er zog Parallelen zu einer Steuer, die vor über 100 Jahren eingeführt wurde – angeblich auch nur vorübergehend.

Späth bezeichnete die Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Koalition als »paradox«. Anders ließe es sich nicht umschreiben, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie etwa die Apotheker stiefmütterlich behandelt würden, während die Krankenkassen im Geld schwämmen. »Dabei haben nicht zuletzt die radikalen und uns alle im Arzneimittelmarkt schwer belastenden Sonderopfer des AMNOG überhaupt erst dazu geführt, dass der Überschuss der Krankenkassen am Jahresende die Rekordsumme von mehr als 20 Milliarden Euro erreichen wird«, sagte Späth.

So würden Ärzte zurzeit nicht nur ihre Praxen aus Protest schließen. »Einige von ihnen reisen auch ins Ausland, um dort am Wochenende das Geld zu verdienen, das ihnen in Deutschland zur wirtschaftlichen Führung ihrer Praxis fehlt«, kritisierte Späth. Nach acht Jahren ohne Honoraranhebung würden die Apotheker mit 25 Cent und einer noch nicht genauer definierten neuen Notdienstpauschale getröstet. »Das scheint mir eher ein Sedativum für die pharmazeutischen Massen zu sein als tatsächlich eine adäquate Entlohnung«, so Späth, der selbst Apotheker ist.

 

Die Industrie werde durch den im Rahmen des AMNOG erhöhten Zwangsrabatt mit insgesamt 2,3 Milliarden Euro jährlich belastet. »Angesichts der exzellenten Finanz­lage der Krankenkassen wird dieser Rabatt eigentlich nicht mehr benötigt – genauso wenig wie die Zwangsabgabe, zur der die Apotheker verpflichtet sind«, sagte Späth. Ihn erinnere diese Situation an die Einführung der Schaumweinsteuer durch Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1902. Diese Steuer sei ursprünglich zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte erhoben worden. Die Schiffe gebe es längst nicht mehr, die Steuer aber schon. »Lassen Sie uns hoffen, dass die Zwangsrabatte nicht zur pharmazeutischen Schaumweinsteuer werden«, sagte Späth.

 

Rabatt müssen auch Generikahersteller gewähren – von denen aber gleichzeitig erwartet werde, dass sie eine preiswerte Arzneimittelversorgung sicherstellen. »Generikahersteller decken 70 Prozent des Arzneimittelbedarfs der Gesetzlichen Krankenversicherung, stehen aber nur für ein Fünftel des Umsatzes«, erinnerte Späth. Doch selbst diese 20 Prozent erhielten die Generikahersteller nur nominell. Die tatsächlichen Einnahmen seien aufgrund der Rabattverträge sogar noch deutlich niedriger. / 

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