Pharmazeutische Zeitung online
Fehlerhafte Rezepte

Zwei Ziffern zu wenig

08.10.2014  10:22 Uhr

Von Anna Hohle / Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ab Januar die einzig gültige Versichertenkarte. Im Zuge der Umstellung mussten Arztpraxen ihre Software ändern. Dabei gab es Probleme: In einigen Fällen werden nun Rezepte nicht mehr korrekt bedruckt, was für Apotheker mehr Aufwand bedeutet.

Die Umstellung auf die eGK macht Apothekern erneut Probleme. Bereits Anfang des Jahres hatte es Verwirrung gegeben, da lange unklar war, ob die Krankenkassen noch Rezepte akzeptieren, die über alte Versicherungskarten ausgestellt wurden. Zum 1. Oktober wurde der Wechsel nun konkret – und wieder gibt es Schwierigkeiten.

 

Von sieben auf neun Stellen

 

Infolge der Umstellung auf die eGK mussten Arztpraxen ihre Software anpassen. Dadurch würden nun in einigen Fällen Rezepte nicht mehr korrekt bedruckt, teilten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und einige Landesapothekerverbände in der vergangenen Woche mit. 

 

Der Grund: Bislang war für das sogenannte Institutions­kennzeichen (IK) der Krankenkasse auf jedem Rezept ein siebenstelliges Feld vorgesehen. Im Zuge der Umstellung wurde ab Oktober jedem IK eine 10 vorangestellt. In das entsprechende Feld müssen künftig also neun Ziffern passen.

 

Einige Hersteller von Arztsoftware hätten jedoch offenbar »vergessen, das Druckformat auf 9-stellig zu ändern«, heißt es in einem Schreiben des Hessischen Apothekerverbands (HAV) an seine Mitglieder. Praxen, die mit diesen Anbietern zusammenarbeiten, drucken nach wie vor für ein sieben­stelliges Feld, wodurch auf den betroffenen Rezepten nun immer die letzten beiden Ziffern des IK fehlen.

 

Das bereitet Probleme: Apotheker können in diesen Fällen nicht anhand des IK prüfen, welche Rabattverträge für die abgegebenen Medikamente gelten. Dass auch der Name der Krankenkasse auf dem Rezept steht, hilft nicht immer weiter, denn manche Kassen nutzen mehrere IKs. Bekommt ein Apotheker also ein solches Rezept mit zwei fehlenden Ziffern in die Hände, sollte er den Patienten um seine Versichertenkarte bitten, rät der HAV seinen Mitgliedern. Von dieser kann er das korrekte IK ab­schrei­ben.

 

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) betrifft das Problem insgesamt zwölf Hersteller von Ärztesoftware. Allerdings sind diese Anbieter nur für rund 2 Prozent der deutschlandweit erstellten Rezepte zuständig, heißt es beim DAV. Apotheker dürften es also eher selten mit fehlerhaften Rezepten zu tun bekommen.

 

Auch wird schon an der Lösung des Problems gearbeitet: Man habe bereits den Softwareanbieter ermittelt, auf den die meisten Fälle zurückzuführen waren, sagt Herbert Wild von der Verrechnungs­stelle der Süddeutschen Apotheken. Denn auch die Rechenzentren mussten seit Auftreten des Problems jedes fehlerhafte Rezept einzeln korrigieren, was viel Aufwand bedeutete. Inzwischen habe der Hersteller jedoch ein Software-Update an die Arztpraxen versandt, wodurch Tag für Tag weniger Fälle auftauchten, so Wild. Es sollte also nur eine Frage der Zeit sein, bis das Problem behoben ist. /

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